ÖRR-Hammer bei der Ministerpräsidenten-Konferenz in Leipzig!

Nach BILD-Informationen haben sich die Länderchefs am Freitagvormittag auf eine Mega-Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks geeinigt. Mit weitreichenden Folgen für ARD, ZDF und Co.

▶︎ Die Erhöhung des Rundfunkbeitrags um 58 Cent auf 18,94 Euro/Monat zum Jahreswechsel wird gestoppt!

Nach BILD-Informationen aus Unions-Kreisen ist eine Erhöhung bis Januar 2027 vom Tisch. Der Beitrag soll bis dahin eingefroren werden. Im Dezember soll es weitere Beratungen bezüglich der Finanzierung geben, um diese für die Zukunft zu regeln.

Markus Kurze (53), parlamentarischer Geschäftsführer und medienpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion: „Dass es vor 2027 keine Gebührenerhöhung geben wird und nun ein umfangreiches Reformprogramm umgesetzt wird, ist ein Riesenerfolg. Das ist unser Erfolg. Unsere Standhaftigkeit im Interesse der Gebührenzahler macht sich bezahlt.“

Sender können gegen Entscheidung klagen

Den Öffentlich-Rechtlichen bleibt allerdings der Klageweg. Denn die Experten-Kommission KEF hatte zum Jahreswechsel die Erhöhung empfohlen. Die Länderchefs orientieren sich für gewöhnlich eng an dieser Empfehlung.

Beim vorigen Mal hatte Sachsen-Anhalt vor dem Bundesverfassungsgericht eine Niederlage kassiert, weil sich das Land gegen eine empfohlene Erhöhung gestellt hatte. Aber: der öffentliche Druck zu Reformen ist riesig!

▶︎ Nach BILD-Informationen sollen fünf lineare TV-Spartenprogramme eingestellt werden (Spartenprogramme sind beispielsweise Tagesschau24, Phoenix, ZDFneo, KiKA).

▶︎ Beim Hörfunk soll jeder dritte Sender wegfallen, der Deutschlandfunk könnte Programme streichen. Welche Programme und Sender das sind, entscheiden die Rundfunkanstalten selbst.

▶︎ Die Luxus-Gehälter der Sender-Chefs sollen an den öffentlichen Dienst angepasst werden.

▶︎ Der Anteil der Sportrechte an den Gesamtkosten wird eingefroren.

Die Rede ist von der größten Reform des öffentlich-rechtlichen Systems aller Zeiten. Die Ministerpräsidenten verhandelten in Leipzig stundenlang über die letzten Details.

NRW-Medienminister Nathanael Liminski (39) sagte zu den Beschlüssen, es würden „Leitplanken für einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk gesetzt, der hohe publizistische Wirksamkeit entfalten und breite gesellschaftliche Akzeptanz erhalten kann. Kurz gesagt: Produkt und Preis müssen stimmen.“

Landtage müssen zustimmen

Damit die Reformen greifen können, müssen noch alle Landtage zustimmen. Lehnt auch nur ein Landesparlament das Papier ab, können die Änderungen in den Staatsverträgen zum Rundfunk nicht in Kraft treten. Die Reform könnte nach früheren Länderangaben von Sommer 2025 an umgesetzt werden.

In Staatsverträgen legen die Bundesländer seit Jahrzehnten fest, welchen Auftrag und welche Struktur der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat. Es geht etwa darum, wie viele Rundfunkanstalten es gibt und welche Programme angeboten werden.