Die Musikverwertungsgesellschaft Gema klagt gegen Suno Inc., eine amerikanische Anbieterin von KI-generierten Audioinhalten. Sie wirft dem Unternehmen vor, geschützte Aufnahmen bekannter Songs aus dem Repertoire der Gema zu verarbeiten, ohne dafür eine Vergütung zu zahlen.
Einer Dokumentation der Gema zufolge erzeugt das Tool von Suno in zahlreichen Fällen Audioinhalte, die Originalsongs wie von Alphaville oder von Modern Talking zum Verwechseln ähnlich sind.
„KI-Anbieter wie Suno Inc. nutzen die Werke unserer Mitglieder ohne deren Zustimmung und profitieren finanziell davon“, sagte Gema-Chef Tobias Holzmüller. Gleichzeitig konkurriere die so geschaffene Musik mit den von Menschen geschaffenen Werken und entziehe ihnen die wirtschaftliche Grundlage. Die Gema strebe „partnerschaftliche Lösungen“ mit den KI-Unternehmen an. „Aber das funktioniert nicht ohne Einhaltung der erforderlichen Grundregeln eines fairen Miteinanders, und vor allem funktioniert es nicht ohne den Erwerb von Lizenzen“, sagte Holzmüller.
Im November 2024 hatte die Gema bereits eine ähnliche Klage gegen OpenAI vor dem Landgericht München eingereicht. Darin wirft sie dem Unternehmen vor, geschützte Songtexte von Gema-Mitgliedern wiederzugeben, ohne dafür Lizenzen erworben, beziehungsweise die Urheberinnen und Urheber der genutzten Werke vergütet zu haben.
Die Gema vertritt in Deutschland die Urheberrechte von rund 95.000 Mitgliedern, darunter Komponistinnen, Autoren und Musikverlage, sowie von über zwei Millionen Rechteinhaberinnen und Rechteinhabern aus aller Welt. Sie ist weltweit eine der größten Autorengesellschaften für Werke der Musik.