Klatsche für die AfD vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart!
Der Verfassungsschutz darf die AfD in Baden-Württemberg weiterhin als rechtsextremistischen Verdachtsfall einstufen und beobachten. Das Gericht wies eine entsprechende Klage der Partei ab.
Das Landesamt für Verfassungsschutz führt den AfD-Landesverband seit 2022 als Verdachtsfall. Diese Einstufung erlaubt es den Geheimdiensten, die Partei intensiver zu überwachen – unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Mitglieder observiert, Telefonate abgehört und Informanten eingesetzt werden.
Der Landesverband hatte sowohl gegen die Beobachtung als auch gegen deren öffentliche Bekanntgabe geklagt. Die Südwest-AfD wirft dem Inlandsgeheimdienst vor, politische Gegner gezielt zu diskreditieren.
Die schriftliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor. Berufung wurde aber zugelassen. Bei dem Verfahren handelt es sich um das Hauptsacheverfahren. Bereits zuvor hatte das Gericht in einem Eilverfahren ähnlich entschieden.
► Auch vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim erlitt der Landesverband in dem Eilverfahren eine Schlappe. Weil Mitglieder der AfD für „einen ethnischen Volksbegriff“ einträten, gebe es tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen, so der VGH damals.