Das Urteil bleibt bestehen!
Das DFB-Bundesgericht hat in zweiter Instanz über die Wertung des Feuerzeug-Skandalspiels zwischen Union Berlin und VfL Bochum vom 14. Dezember entschieden.
Richter Oskar Riedmeyer (64) und seine Beisitzer Rechtsanwalt Arno Heger (53) und Ex-Profi Carsten Ramelow (50/u.a. Leverkusen und Hertha) fällten kurz vor 19 Uhr das Urteil: die Partie, die 1:1 ausgegangen war, wird 2:0 für den VfL gewertet! Das DFB-Bundesgericht hat die Berufung zurückgewiesen. Union trägt die Kosten des Urteils.
Das wollen die Berliner nicht akzeptieren! Union-Präsident Dirk Zingler kündigte kurz nach Urteilsverkündung an, weitere Schritte einzuleiten.
Folgen des Urteils: Bochum erhält in der Tabelle zwei Punkte gutgeschrieben, springt nun auf Platz 16. Union bekommt einen Punkt abgezogen, bleibt 13.
Richter Riedmeyer in seiner Urteilsbegründung: „Für das Bundesgericht des DFB hat eine Schwächung des VfL Bochum vorgelegen, welche durch den Feuerzeugwurf eines Mitglieds von Union Berlin herbeigeführt wurde. Dieses Verschulden wird Union Berlin zugerechnet.“
Und weiter: „Wir gehen davon aus, dass ein erfolgreicher Einspruch nach Paragraph 17 der Rechts- und Verfahrensordnung zu einer Punkteumwertung oder einem Wiederholungsspiel führen kann. Allerdings darf eine von außen verursachte Verletzung eines gegnerischen Spielers nicht dazu führen, dass der Verursacher daraus einen möglichen Vorteil durch ein Wiederholungsspiel ziehen kann.“
Bochum-Boss Ilja Kaenzig über das Urteil. „Natürlich bin ich erleichtert. Das hat uns bewegt in den vergangenen Wochen, auch intern. Jetzt haben wir beinahe ein endgültiges Urteil. Es gibt ja noch eine rechtliche Option. Aber die Klarheit vom letzten Mal – aus unserer Sicht – ist wiederholt worden.“
So urteilte das DFB-Sportgericht bereits Anfang Januar. Die Berliner legten jedoch Berufung ein. Holstein Kiel und St. Pauli schlossen sich später an. Deren Berufungen wurden am Freitag zuerst verhandelt – allerdings für unzulässig erklärt.
Ab 12.30 Uhr tagte nun das DFB-Bundesgericht. Schiedsrichter Martin Petersen (40) wurde noch einmal befragt. Der Richter und die Anwälte der Vereine waren sich einig, nicht nochmal alle anderen Zeugen wie Drewes, Felix Passlack oder VfL-Arzt Dr. Mark Sandfort hören zu müssen.
Kurios wurde es bei den Schlussplädoyers. Anton Nachreiner, Vorsitzender des Kontrollausschusses, hat in seinem Schlussplädoyer dafür geworben, dass das ursprüngliche Urteil bestehen bleibt. Er schloss sein Plädoyer damit ab: „Das ist meine ganz lapidare niederbayerische Meinung.“
Das gefiel Union-Boss Zingler überhaupt nicht, der antwortete: „Herr Nachrainer, Ihre niederbayerische Meinung interessiert mich nicht. Es geht nicht um ein politisches Signal.“
Für den Fall einer Niederlage prüften die Eisernen nach BILD-Informationen bereits im Vorfeld schon weitere Rechtswege. Infrage kommt das ständige Schiedsgericht für Vereine und Kapitalgesellschaften der Lizenzligen. Auch ordentliche Gerichte könnten von Union angerufen werden.
Nach Urteilsverkündung kündigt Zingler an: das Ständige Schiedsgericht soll angerufen werden. Zingler weiter: „Wir waren heute Zeuge eines Verfahrens, in dem erstmalig das Fehlverhalten eines Zuschauers zu einer Spielumwertung geführt hat. Und das trotz einer ordnungsgemäßen Beendigung des Spiels durch den Schiedsrichter. Die Schaffung dieses Präzedenzfalls war aus unserer Sicht Ziel des Kontrollausschusses.“
Union-Boss Zingler verkündete für den gefassten Täter – der sogar Mitglied bei Union war – ein Stadionverbot auf Lebenszeit! Der Klub handelt konsequent, den verlorenen Punkt bekommt er aber nicht mehr zurück.