EuGH bestätigt Einschränkung bei Schutz von Ukraine-Vertriebenen

EU-Staaten müssen ausländischen Vertriebenen aus der Ukraine, die dort nur ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht hatten, keinen Schutz gewähren. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschieden. Gewähre ein Land diesen Schutz freiwillig, kann es ihn demnach auch wieder zurücknehmen. Konkret ging es um einen Fall in den Niederlanden.

Nach Beginn des Ukrainekriegs hatte die EU einen Mechanismus eingeführt, nach dem Mitgliedsstaaten ukrainischen Staatsangehörigen und Menschen, die dort unbefristet bleiben durften, vorübergehend Schutz gewähren mussten. Die Niederlande weiteten diesen Schutz zunächst auch auf Menschen mit nur befristetem Aufenthaltstitel für die Ukraine aus. Später nahmen sie das wieder zurück.

Ein Algerier, ein Nigerianer, ein Pakistaner und ein Türke, die vor dem Krieg in der Ukraine gelebt hatten, zogen deshalb vor niederländische Gerichte. Die niederländischen Gerichte fragten den EuGH, ob das niederländische Vorgehen rechtens sei. Das bestätigte dieser nun. Der Gerichtshof wies aber darauf hin, dass Betroffene, denen bereits freiwillig vorübergehender Schutz gewährt wurde, sich so lange in den Niederlanden aufhalten dürfen, wie das Land den Schutz nicht beendet.

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