Bitteres Aus für einen süßen Genuss – und schuld ist (mal wieder) die EU-Bürokratie!
Tatort: der beliebte Weihnachtsmarkt in Bordesholm (Schleswig-Holstein). Den gibt es schon seit fast 50 Jahren. Ein wiederkehrendes Highlight: die selbst gebackenen Torten der örtlichen Landfrauen!
Die fleißigen Damen haben stets mit viel Liebe und Geschick traditionell köstliche Konditorwaren in ihren Haushaltsküchen gebacken. Doch damit ist nun Schluss.
Denn laut der EU-Verordnung Nr. 852/2004 gelten die Landfrauen nämlich eigentlich als „Lebensmittelunternehmen“. Und für die gelten strenge Regeln.
▶︎ So müsste es z. B. zu jeder Torte eine Zutatenliste samt Allergenen geben, die Küchen amtlich zertifiziert sein. Zudem gibt es Regeln zur Einhaltung der Kühlkette – und die Damen müssten sogar ein Zeugnis vom Gesundheitsamt haben.
Zu viel für den Verein mit rund 430 Mitgliedern, die nun auf das Backvergnügen verzichten werden. Wie kam es zu der Entwicklung?
Claudia Jargstorf, Vorsitzende des Landfrauenvereins, sagte der „Holsteiner Zeitung“: „Wir sind aufgeschreckt worden, weil es anderswo, beispielsweise in Dithmarschen, Kontrollen und Verbote gegeben hat. Wir wollten einfach sichergehen.“
Angst vor Kontrollen und Geldstrafen
„Gesetz ist Gesetz“ habe eine Nachfrage beim Dachverband und bei der zuständigen Staatssekretärin ergeben.
Im Klartext: Aus Angst vor Kontrollen und Geldstrafen stellen die Landfrauen den Tortenverkauf lieber ein.
Kann man nicht eine Ausnahme machen, z. B. durch eine Aufstellung von Warnschildern? Beispiel: „Herstellung aus privater Küche, Verzehr auf eigene Gefahr.“
Nein! Auf BILD-Anfrage heißt es aus der Kreisverwaltung: „Eine Ausnahme zur Erfüllung der lebensmittelrechtlichen Anforderungen durch Kenntlichmachung ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen.“
Denn: Mit diesem Taschenspielertrick könnte sich theoretisch sonst auch jedes Café um die Ecke aus dem EU-Recht ausklinken.
Ausnahmen gibt es nur für kleinere Veranstaltungen – die ist der Weihnachtsmarkt am 8. Dezember mit rund 8000 Besuchern aber nicht.