In Nordrhein-Westfalen gibt es ab heute die Bezahlkarte für Flüchtlinge – aber erst einmal nur in fünf ausgewählten Landeseinrichtungen. Damit wird ein Beschluss der Länder vom November 2023 in die Realität umgesetzt.
Das Ausrollen der „Social Card“ genannten Bezahlkarte soll in NRW in Stufen ablaufen: Nach dem Beginn in je einer Flüchtlingseinrichtung pro Regierungsbezirk (also fünf), soll die Karte schrittweise und innerhalb von drei Monaten in den weiteren 50 Einrichtungen des Landes ausgerollt werden. Bislang erfolgte einmal wöchentlich die Ausgabe von Bargeld.
Das Land NRW hat mit 13 anderen Bundesländern einen Dienstleister für die Karte beauftragt. Für die Finanzierung der Einführung und des Betriebes wurden 12 Millionen Euro bereitgestellt.
Und so funktioniert die Karte für Flüchtlinge:
► Sie ist eine guthabenbasierte Debitkarte, die sowohl als Karte als auch über eine App auf dem Smartphone genutzt werden kann, der Anbieter ist Visa. Die Karte kann deutschlandweit im Einzel- und Onlinehandel eingesetzt werden, konkret überall, wo Visa akzeptiert wird. Dort kann wie an Geldautomaten Bargeld abgehoben werden – jedoch nur maximal 50 Euro pro Monat.
► Die Bezahlkarte kann nicht im Ausland und für Geldtransfers in das Ausland eingesetzt werden, auch sexuelle Dienstleistungen und Glücksspiel sind tabu. Ebenfalls nicht möglich ist es, die Karte zu überziehen.
► Wenn Flüchtlinge aus einer Landeseinrichtung einer bestimmten Kommune zugewiesen werden, nehmen sie die Karte mit. Die Besonderheit in NRW: Städte und Gemeinden haben die Möglichkeit bekommen, an vor Ort bereits eingeführten Systemen der Unterstützung von Flüchtlingen festzuhalten. Das ermöglicht die sogenannte „Opt-Out-Regelung“. Die Kommunen, die dasselbe System wie das Land nutzen wollen, können auf bestehende Datensätze mit Informationen, etwa zum Ausweisdokument, vom Land zurückgreifen.
Integrationsministerin Josefine Paul (Grüne): „Mit dem nun beginnenden Ausrollprozess wird die Bezahlkarte in Nordrhein-Westfalen, ausgehend von den Landeseinrichtungen, flächendeckend eingeführt. Für mich ist wichtig, dass gerade Familien auch weiterhin Bargeld zur Verfügung haben, um beispielsweise Kinderkleidung auf Flohmärkten günstiger kaufen zu können, wo eine Kartenzahlung in der Regel nicht möglich ist. Auch deshalb gilt in Nordrhein-Westfalen die gleiche und keine niedrigere Bargeldgrenze für Kinder wie für Erwachsene.“