Plötzlich geht alles rasant – ein Hauch von Trump-USA weht durch den Bundestag: Die Union bringt am Mittwoch einen Gesetzentwurf zu schärferen Asylregeln in den Bundestag ein!

Aktuell werden die letzten Formulierungen in der CDU/CSU-Fraktionsspitze abgestimmt. BILD weiß aber schon, was in den Entwürfen steht. Konkret sollen zwei Asyl-Paragraphen an entscheidenden Stellen geändert und damit verschärft werden. Damit gibt es nun die Möglichkeit, dass sich zügig etwas ändern könnte. Bisher waren nur zwei Anträgen zu schärferen Asyl-Regeln angedacht, die keine Gesetzeskraft entfalten.

1. Die CDU/CSU will Zurückweisungen illegaler Migranten an der Grenze!

In Paragraf 18 des Aufenthaltsgesetzes sollen nach dem Wort „Einreise“ die Wörter „durch Zurückweisung an der Grenze“ eingefügt werden. Bislang steht da nur: „Dem Ausländer ist die Einreise zu verweigern, wenn er aus einem sicheren Drittstaat (§ 26a) einreist oder Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein anderer Staat aufgrund von Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft oder eines völkerrechtlichen Vertrages für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist (…).“

2. CDU/CSU will Zuzug illegaler Migranten insgesamt begrenzen!

Dazu soll Paragraf 1 im Aufenthaltsgesetz geändert werden. Konkret sollen nach dem Wort „Steuerung“ die Wörter „und Begrenzung“ eingeführt. Bislang steht da: „Das Gesetz dient der Steuerung des Zuzugs von Ausländern in die Bundesrepublik Deutschland. Es ermöglicht und gestaltet Zuwanderung unter Berücksichtigung der Aufnahme- und Integrationsfähigkeit sowie der wirtschaftlichen und arbeitsmarktpolitischen Interessen der Bundesrepublik Deutschland.

Abstimmung am Mittwoch

Heißt: Die Unionsfraktion stellt klar, dass es im Interesse Deutschlands ist, den Zuzug nicht nur irgendwie zu organisieren, sondern zu minimieren. Altkanzlerin Angela Merkel (70, CDU) hatte auch immer nur davon gesprochen, den Zuzug steuern und ordnen zu wollen.

Am Mittwoch soll abgestimmt werden. Die beiden geplanten Anträge sollen außerdem eingebracht werden. Aber nur die Gesetzänderung zählt wirklich. Denn die Anträge kann die Regierung als bloße „Willensäußerung“ des Parlaments ignorieren.

Das ist bei der Gesetzes-Verschärfung anders. Nachteil: Normalerweise werden Gesetzentwürfe nach der ersten Befassung im Plenum erst mal in einen Fachausschuss überwiesen, dann – sofern im Ausschuss eine Mehrheit dafür ist – kommen sie zurück in den Bundestag für eine zweite und dritte Lesung (im Paket).

Aber: Die langwierige Überweisung in den Ausschuss kann umgangen werden! Mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit kann der Gesetzes-Turbo gezündet werden. Binnen einer Sitzungswoche ließen sich alle drei Gesetzes-Lesungen mit Verabschiedung am Freitag erledigen. Und diese Zwei-Drittel-Mehrheit hätten – ganz ohne AfD – Union, Grüne, SPD und FDP. Stemmen sich SPD und Grüne dagegen, könnten sie in den Ausschüssen des Bundestages auf Zeit spielen.