Der 21. November 2023 war kein guter Tag für die Deutsche Bank und ihren Chef Christian Sewing. Grund dafür war eine Entscheidung der Finanzaufsicht Bafin, die diese im Februar dann auch veröffentlichte. In der monierte die Behörde anhaltende Mängel bei der Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und drohte dem Institut Zwangsgelder an, falls es die „Datenverarbeitungssysteme zur Überwachung von Transaktionen“ nicht wie angeordnet verbessere. Gleichzeitig verlängerte die Bafin das Mandat eines von ihr bestellten Sonderbeauftragten.
Als externen Aufpasser hatte die Bonner Behörde bereits im September 2018 die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG eingesetzt. Im Arsenal der Aufseher gilt die Maßnahme als eines der schärfsten Schwerter. Zu ihm greift die Aufsicht nur dann, wenn sich ein Unternehmen überfordert oder unwillig zeigt, die von ihr monierten Mängel in Eigenregie zu beheben.
Bei der Deutschen Bank wandte sie es zum ersten Mal überhaupt an. Auch nach fünf Jahren Spezialbehandlung hatte das Institut offenbar immer noch keine ausreichenden Fortschritte erzielt. Für Sewing war das deshalb besonders peinlich, weil er schon bei seinem Amtsantritt im April 2018 verkündet hatte, dass mit dem Dauerärger mit den Aufsichtsbehörden nun endlich Schluss sein sollte.
Die Bafin hatte das Mandat bei der Deutschen Bank zuletzt bis Ende Oktober dieses Jahres verlängert. Bei anderen Unternehmen hatte sie in der Zwischenzeit installierte Sonderbeauftragte schon nach deutlich kürzerer Zeit wieder abgezogen.
So ist die Neobank N26 ihre Aufpasser ebenso wieder los wie der Zahlungsdienstleister Unzer. Beide Unternehmen hatten das erleichtert kommuniziert. Von der Deutschen Bank war in der Angelegenheit bisher nichts zu hören. Auch auf Nachfrage wollte sich das Institut nicht äußern und verwies auf die Bafin, die sich ebenfalls nicht äußern wollte.
Ende des KPMG-Mandats
Eine Entscheidung ist jedoch gefallen – und zwar in Sewings Sinne. Wie es in Finanzkreisen heißt, ist das Mandat von KPMG tatsächlich Ende Oktober ausgelaufen.
Der Deutsche-Bank-Chef dürfte das erleichtert zur Kenntnis genommen haben. Zurücklehnen können sich seine Experten deshalb nicht.
Erst kürzlich rief die zuständige Bafin-Exekutivdirektorin Birgit Rodolphe die Institute zu verstärkten Bemühungen im Kampf gegen Geldwäsche auf, die sie als „Lebensader der Organisierten Kriminalität“ bezeichnete.
Und an anderer Stelle bleibt die Sonderbehandlung vorerst bestehen. Wegen der enormen technischen Probleme bei der Integration der Postbank in die IT-Systeme der Deutschen Bank hatte die Aufsichtsbehörde im vergangenen Herbst einen zweiten Beauftragten installiert.
Im Sinne des Verbraucherschutzes sollte der sicherstellen, dass Aufträge von Kunden in angemessener Frist abgearbeitet werden. Obwohl sich die Zahl der Beschwerden von Betroffenen normalisiert hat, ist er immer noch da. Eine Frist für das Ende des Mandats hat die Bafin nicht genannt.
Cornelius Welp ist Wirtschaftskorrespondent in Frankfurt. Er schreibt über Banken, Versicherungen und Finanzinvestoren und Unternehmen.