DIE ZEIT: Herr Safferling, die Bundesregierung hat beschlossen, keine Waffen nach Israel zu liefern, die im Gazastreifen eingesetzt werden könnten. Was haben Sie gedacht, als Sie das gehört haben?
Christoph Safferling: Dass die Entscheidung richtig ist. Die militärischen Aktivitäten der israelischen Armee im Gazastreifen sind hochproblematisch. Die Zivilbevölkerung wird derartig in Mitleidenschaft gezogen, dass es an der Zeit ist, ein deutliches Signal zu senden: Die israelische Regierung muss ihre militärische Strategie überdenken. Der Hunger muss beendet werden.
ZEIT: Die Entscheidung wurde getroffen, nachdem die israelische Regierung angekündigt hatte, mindestens Gaza-Stadt und danach womöglich den gesamten Gazastreifen zu besetzen. Wie bewerten Sie diesen Plan aus völkerrechtlicher Perspektive?
Safferling: Die Hamas ist eine Terrororganisation, die ein Massaker an den Jüdinnen und Juden in Israel verübt hat. Ich bin der Meinung, dass daher das völkerrechtliche Selbstverteidigungsrecht gilt. Nur ist die Lage der Zivilbevölkerung in der dicht besiedelten Gaza-Stadt bereits unglaublich prekär. Das humanitäre Völkerrecht sagt: Die Zivilbevölkerung darf nicht bekämpft werden, sie muss geschützt und versorgt werden. Im Plan, Gaza-Stadt einzunehmen, sehe ich daher eine große Gefahr für weitere Eskalationen. Das Leid würde weiter zunehmen. Dabei ist die Grenze des Erträglichen längst überschritten.
ZEIT: Friedrich Merz‘ Begründung für einen teilweisen Stopp der Waffenlieferungen wird innerhalb der CSU und in Teilen der CDU dennoch heftig kritisiert. Israel würde öffentlich an den Pranger gestellt, Islamisten würden jubeln. Hätte, wer das Völkerrecht respektiert, überhaupt eine andere Entscheidung treffen können?
Safferling: Wer Waffen exportiert, muss sicherstellen, dass diese Waffen nur zur rechtmäßigen Verteidigung eingesetzt werden. Das ist der rechtliche Rahmen. Besteht die Gefahr, dass diese Grenzlinie überschritten wird, sollte man die Waffenlieferungen einstellen. Dass die Entscheidung politisch umstritten ist, gerade wegen unserer besonderen historischen Verantwortung gegenüber Israel, ist aber ebenso klar. Natürlich muss die Hamas bekämpft werden, natürlich muss sich Israel verteidigen können, muss jüdisches Leben geschützt werden. Fraglich ist nur, ob die militärischen Maßnahmen der israelischen Armee noch zweckdienlich sind. Unabhängig davon ist die Entscheidung der Bundesregierung eher eine symbolische als eine, die vor Ort tatsächliche Auswirkungen hätte. Israel ist wohl kaum von deutschen Waffenlieferungen abhängig.
ZEIT: Würden die Rüstungsexporte fortgesetzt, trüge Deutschland dann eine Mitverantwortung für mögliche Völkerrechtsverstöße?
Safferling: Rein hypothetisch: Es käme auf entsprechende Beweise an. Grundsätzlich aber wäre ein Waffenlieferant wegen Beihilfe verantwortlich, gegebenenfalls auch strafbar, wenn mit diesen Waffen Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Kriegsverbrechen begangen würden – und der Waffenlieferant davon wusste, also vorsätzlich handelt.
ZEIT: Das Völkerrecht wird verletzt, solange es besteht. Nur steigt die Zahl der möglichen Verstöße zurzeit eklatant: in der Ukraine, im Sudan, im Gazastreifen. Spielt das Völkerrecht in unserer normativen Bewertung von Verbrechen überhaupt noch eine Rolle?
Safferling: Das Schicksal einer jeden Rechtsnorm besteht darin, dass sie gebrochen wird. Sonst bräuchten wir keine Sanktionsmechanismen. Eine Präzisierung ist wichtig: Wir sprechen hier über das humanitäre Völkerrecht. Früher nannte man das Kriegsvölkerrecht. Ich denke nicht, dass das humanitäre Völkerrecht als normatives Konstrukt derzeit infrage steht – doch seine Durchsetzungsmechanismen durchaus. Das heißt, es gibt keine Polizei und keine Staatsanwaltschaft, die Völkerrechtsverstöße verlässlich und flächendeckend verfolgen würden, so wie das im nationalen Strafrecht funktioniert. Obwohl seine Durchsetzungsmechanismen also oft nicht greifen, möchte ich das Völkerrecht dennoch verteidigen.
ZEIT: Warum?
Safferling: Es steht außer Zweifel, dass wir derzeit viele Völkerrechtsbrüche erleben. Aber mithilfe des Völkerrechts wurde in den vergangenen Jahrzehnten auch einiges erreicht. Ich sitze gerade zwei Stockwerke unter dem Saal 600, in dem der Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher des Naziregimes stattgefunden hat: Einzelne Menschen wurden dafür verantwortlich gemacht, dass sie die Regeln gebrochen haben. Diese Form der juristischen Durchsetzung ist erst 80 Jahre alt, was im Völkerrecht kein besonders langer Zeitraum ist. Und erst seit etwas mehr als 20 Jahren stellt der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag im Namen des Völkerrechts Haftbefehle aus und führt Verfahren. Aber das System ist immer noch nicht vollständig, und es ist nicht perfekt.
ZEIT: Was lässt sich daran ändern?
Safferling: Das Völkerrecht versucht seit jeher, im Krieg das Unregelbare zu regeln. Es versucht, die Menschenwürde dort aufrechtzuerhalten, wo das Gewaltlevel unglaublich hoch ist. Angesichts der derzeitigen Umstände in mehreren Kriegen ist ein einziges Gericht in Den Haag zu wenig. Obgleich es noch ein Netz an nationalen Staatsanwaltschaften, Gerichten und Polizeieinheiten gibt, die unterstützen, auch in Deutschland. Doch dieser Apparat kann nur sehr mittelbar wirken und auf das Geschehen im Gazastreifen, in der Ukraine oder anderswo kaum direkt einwirken. Es gibt aber dennoch etwas, das jeder Einzelne tun kann.
