Bundesverfassungsgericht weist Beschwerde des RBB zum Staatsvertrag ab

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Beschwerde des Rundfunks Berlin-Brandenburg (RBB) gegen strengere Regelungen im neuen RBB-Staatsvertrag zurückgewiesen. Die neuen Vorgaben durch die Länder Berlin und Brandenburg beeinträchtigten weder die Funktionsfähigkeit des
Senders noch die Rundfunk- und Programmfreiheit in verfassungswidriger
Weise, teilte das Bundesverfassungsgericht in einem Beschluss mit.

Der RBB hatte seine Verfassungsbeschwerde zuvor damit begründet, dass die Rundfunkfreiheit durch einzelne Regelungen des 2023 geschlossenen Vertrags eingeschränkt seien. In Deutschland wird die Struktur der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesländer in Staatsverträgen geregelt. 

Mit dem neuen RBB-Staatsvertrag wollten die beiden Länder laut Bundesverfassungsgericht „Konsequenzen aus den im Jahr 2022 bekannt gewordenen
Versäumnissen“ um die frühere Intendantin Patricia Schlesinger ziehen und strukturellen Defiziten entgegenwirken.

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