Der Bundestag hat das XXL-Schulden-Paket beschlossen.
Bei der Abstimmung am Dienstag erreichten die von Union, SPD und Grünen vereinbarten Änderungen des Grundgesetzes die erforderliche Zweidrittel-Mehrheit: 513 Abgeordnete stimmten FÜR den Schuldenpakt, 207 dagegen (keine Enthaltungen).
Schon 489 Ja-Stimmen hätten genügt, um die Zweidrittel-Mehrheit zu bekommen. Union, SPD und Grüne haben insgesamt 520 Abgeordnete. Bedeutet: sieben Abweichler und Abwesende in den eigenen Reihen.
Für das Votum war der Bundestag nochmals in seiner alten Zusammensetzung zusammengekommen. Über das Paket muss am Freitag auch noch der Bundesrat abstimmen.
Heißt: Das Grundgesetz wird geändert, die Schuldenbremse faktisch begraben und die Aufnahme von 1000 bis 1500 Milliarden Euro Schulden beschlossen.
Die Kredit-Billion wollen Union und SPD locker machen für:
▶︎ Militär: mindestens 500 Mrd. für unsere Kriegstüchtigkeit, den Zivilschutz und für Ukraine-Hilfe
▶︎ Infrastruktur (Straßen, Brücken usw.): 500 Mrd. für die nächsten zwölf Jahre
▶︎ Klima: von den 500 Infrastruktur-Milliarden sollen 100 explizit für netto null Emissionen („Klimaneutralität“) bis 2045 eingesetzt werden
In schwierigen Verhandlungen und nach einer Reihe von Zugeständnissen haben Union und SPD sich in der vergangenen Woche die Zustimmung der Grünen für das Vorhaben gesichert.
Im alten Bundestag verfügen sie gemeinsam noch über die für Grundgesetzänderungen nötige Zweidrittelmehrheit. Im neu gewählten Bundestag, der sich am kommenden Dienstag konstituiert, erreichen die drei Fraktionen diese Mehrheit nicht mehr.
15 Milliarden Euro für die Bundesländer
Auch für die Länder gibt es künftig die Möglichkeit der strukturellen Neuverschuldung – und zwar in gleicher Höhe wie laut Schuldenbremse für den Bund. Alle Länder zusammen dürfen neue Schulden von bis zu 0,35 Prozent des BIP machen. Das entspricht derzeit etwa einer Summe von 15 Milliarden Euro.
Die Aufteilung der jeweils zulässigen Kreditaufnahme auf die Länder soll ein Bundesgesetz regeln. Mit der Grundgesetzänderung wird direkt auch Landesrecht etwa in deren Verfassungen aufgehoben, das eine höhere Schuldenaufnahme verhindern würde.