Versicherer dürfen einem Urteil zufolge Riesterrenten nicht wegen schlechter wirtschaftlicher Bedingungen kürzen, wenn sie nicht gleichzeitig eine Erhöhung bei besserer Marktlage vorsehen. Der Bundesgerichtshof erklärte am Mittwoch in Karlsruhe eine entsprechende Vertragsklausel für unwirksam, weil sie Versicherungsnehmer einseitig benachteilige.
Das Urteil betrifft fondsgebundene Versicherungsverträge der Allianz. Da auch andere Versicherer die Klausel zur sogenannten Senkung des Rentenfaktors anwenden, gilt das Urteil als wegweisend. Eine einseitige Senkung der ausgezahlten Rente ist damit bei bereits abgeschlossenen Verträgen nicht mehr möglich, sofern der Vertrag keine Erhöhungsmöglichkeit vorsieht.
Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Bereits das Oberlandesgericht Stuttgart hatte der Verbraucherorganisation Recht gegeben. Der BGH hat nun das Urteil bestätigt und die Revision der Allianz zurückgewiesen.
