Bekanntes Kunstwerk soll von Kölner Zeughaus entfernt werden

Das als bekannte Kunstwerk des Künstlers HA Schult soll vom Treppenturm des Kölner Zeughauses entfernt werden. Das Landgericht Köln teilte mit, es habe einen Eilantrag des Künstlers gegen die Abnahme zurückgewiesen. Die Begründung sei, dass allein das Werk dem Urheberrecht unterstehe, nicht sein Standort. Ein Unterlassungsanspruch bestehe daher nicht.

Das eigentlich genannte Werk, ein goldfarben lackierter Kleinwagen mit überdimensionalen Flügeln, entstand 1989 im Rahmen einer Kunstaktion. Seit 1991 thront es auf dem 23 Meter hohen Treppenturm des historischen Zeughauses in der Innenstadt. Immer wieder war die Installation Anlass für Debatten und Kritik.

Das Gericht folgte nun der Argumentation der Stadt Köln, die auf eine „latente langfristige Gefahr“ durch das Werk verwies. Sie habe Verkehrssicherungspflichten und in diesem Bereich einen weiten Ermessensspielraum. Gegen die Entscheidung kann Beschwerde eingelegt werden.

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