Das Verkehrsministerium von Volker Wissing (54, parteilos) versucht seit Monaten, die FDP-Affäre um einen Top-Beamten zu vertuschen. Jetzt beauftragt BILD einen Gerichtsvollzieher!
Im April hatte BILD nach wochenlangen Recherchen enthüllt: Carsten J. (50, FDP) ist seit 2023 zwar laut Organigramm Referatsleiter im Verkehrsministerium, kassiert damit ein üppiges Steuerzahler-Gehalt – aber tatsächlich arbeitet er mehrmals pro Woche in der Parteizentrale der FDP.
Der Verdacht: Die Liberalen veruntreuen Steuergelder zugunsten ihres treuen Parteisoldaten J. (FDP-Mitglied seit 1991).
Weil das Verkehrsministerium Fragen zu den Arbeitszeiten von J. nicht beantworten wollte, klagte BILD – und gewann. Das Verwaltungsgericht Berlin und jetzt auch das Oberverwaltungsgericht entschieden eindeutig: Das Wissing-Haus muss die Arbeitszeiten preisgeben.
Gericht hält Aussagen des Ministeriums für unglaubwürdig
Doch das Ministerium behauptet: Man könne die Daten gar nicht mehr herausgeben, weil sie bereits gelöscht wurden. Trotzdem sei klar, dass J. seine Dienstpflichten erfüllt habe.
Wie kann das sein? Wie kann das Ministerium „die ordnungsgemäße Erfüllung der Dienstpflichten verlässlich beurteilen“, wenn die Arbeitszeitdaten gar nicht mehr vorliegen? Das kritisieren die Oberverwaltungsrichter jetzt in ihrem Beschluss.
Und sie betonen sogar: Es gebe Anzeichen dafür, dass J. seine Dienstpflichten nicht erfülle, Dienstzeit und Nebentätigkeit unzureichend trenne. Die Öffentlichkeit habe das Recht zu erfahren, wann und für wen der Top-Beamte arbeitet.
Letztes Mittel: Gerichtsvollzieher
Trotz des Richterspruchs behauptet das Ministerium weiter, die Arbeitszeit-Daten von J. nicht mehr zu haben. Und der Beamte selbst erklärt in einer eidesstattlichen Versicherung: Er könne sich an seine Arbeitszeiten, um die es in dem Rechtsstreit geht, nicht mehr erinnern.
Konsequenz: BILD beauftragte nun einen Gerichtsvollzieher, will ihn in das Ministerium schicken, um die Daten zu beschaffen. Ob es dazu kommt, entscheidet jetzt das Verwaltungsgericht.
„Das Ministerium mauert – das ist ein rechtsstaatlicher Skandal. Der Staat muss sich an Gerichtsentscheidungen halten“, kritisiert BILD-Anwalt Christoph Partsch. „Es besteht der Verdacht, dass der Beamte eine falsche eidesstattliche Versicherung abgab oder das Ministerium einen Prozessbetrug begeht.“