Nun ist es amtlich: Altkanzler Gerhard Schröder (SPD) bekommt sein Bundestagsbüro nicht zurück. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bestätigte am Donnerstag ein früheres Urteil in dritter Instanz, wonach Schröder das Büro gestrichen werden durfte.

Es handele es sich um eine verfassungsrechtliche Streitigkeit, über die Verwaltungsgerichte nicht entscheiden dürften, erklärte der Vorsitzende Richter. Ob Schröder ein Büro zustehe, könne alleine das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe klären.

Schröder selbst wollte nach Auskunft seines Anwalts nicht an der Verhandlung teilnehmen. Er ist aber dazu nicht verpflichtet.

Gescheitert vor drei Instanzen

Schröder wollte durchsetzen, dass der Bundestag ihm weiter ein Büro mit Räumen und Personal bezahlt. Der Haushaltsausschuss des Bundestags hatte im Mai 2022 beschlossen, das Büro stillzulegen. Schröder nehme keine Verpflichtungen im Zusammenhang mit seiner früheren Tätigkeit wahr, hieß es damals zur Begründung.

▶︎ Bereits in den beiden Vorinstanzen war der 81-Jährige mit seiner Klage erfolglos geblieben. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschied, dass Schröder keinen rechtlichen Anspruch auf das Büro hat. Die Revision gegen dieses Urteil wiesen die Bundesrichter zurück, weil es im Ergebnis richtig gewesen sei.

Für eine solche Klage seien Verwaltungsgerichte nicht zuständig, erklärte es zur Begründung.