Die Rechte der AfD-Bundestagsfraktion sind nicht dadurch verletzt, dass sie keine Vorsitzenden der Bundestagsausschüsse stellt. Vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe scheiterte am Mittwoch eine entsprechende Klage. Auch der AfD-Abgeordnete Stephan Brandner scheiterte mit einer Klage gegen seine Abwahl als Vorsitzender des Rechtsausschusses.
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