Last-Minute-Sieg für die Pressefreiheit einen Tag vor den Schicksalswahlen im Osten!
Nach wochenlangem Gerichts-Krimi um die Wahlparty der AfD Thüringen, fällte das Landgericht Erfurt am Samstagnachmittag das endgültige Urteil: Der Landesverband von AfD-Rechtsaußen Björn Höcke (52) darf keinen Pressevertreter aussperren.
Die Rechtspopulisten hatten zuvor dutzenden Reportern den Zugang verweigert. Das wollten neben BILD auch „Spiegel“, „Welt“ (gehört wie BILD zu Axel Springer) und „taz“ nicht hinnehmen und klagten gemeinsam.
Weil sich die AfD gegen ein erstes Urteil zugunsten der Journalisten wehrte, kam es nun zur mündlichen Gerichtsverhandlung. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig. Die AfD könnte noch Berufung beim Thüringer Oberlandesgericht einlegen. Weil die Veranstaltung aber bereits am Sonntagabend stattfindet, gilt der Fall praktisch als erledigt.
Die Begründung des Gerichts: Die AfD könne sich zwar grundsätzlich auf ihr Hausrecht berufen, habe es aber versäumt, die Auswahl nach einem Akkreditierungsverfahren vorzunehmen statt möglicherweise eigenen Interessen.
Bei der mündlichen Verhandlung tauchte Vize-Vorstand Torben Braga (Listenplatz 4) auf, der mit seinem Anwalt den Ort der Veranstaltung zunächst selbst dem Gericht verheimlichen wollte, diesen später aber verriet. Die Erklärung, dass die Lokalität in Erfurt trotz 600 Quadratmetern Grundfläche zu klein sei für insgesamt 145 angemeldete Journalisten, ließ das Gericht nicht gelten.
Der Richter wörtlich: „Ich kenne den Hopfenberg. Da geht schon was.“ Das italienische Restaurant gegenüber vom Landtag biete u.a. mehrere Außenflächen und sei insgesamt eher weitläufig.
Die Urteilsbegründung am Samstag schwänzten der AfD-Vize und sein Anwalt. So verkündete der Richter dann ohne sie, dass die Veranstaltung nicht wie von der AfD behauptet, eine „Dankesveranstaltung“ sei, sondern Informationscharakter habe, weil Journalisten bei Wahlpartys Stimmung und Stimmen einfangen.
Sollte die AfD am Sonntagabend versuchen, den Zutritt trotz Urteil zu verwehren, muss die Partei „für jede Zuwiderhandlung“ bis zu 250 000 Euro zahlen.