Schnappschuss verboten! Ein neues Gesetz in Polen verbietet das Fotografieren von bestimmten öffentlichen Objekten. Wer beim Knipsen erwischt wird, muss mit hohen Bußgeldern oder gar einer Haftstrafe rechnen.

Das polnische Verteidigungsministerium hat einen Erlass über die Regeln für das Fotografieren und Filmen von öffentlichen Objekten der kritischen Infrastruktur veröffentlicht.

Betroffen sind insgesamt rund 25.000 Einrichtungen, Gebäude, Anlagen oder Geräte in ganz Polen. Darunter fallen:

▶︎ Militärische Anlagen

▶︎ Brücken und Tunnel

▶︎ Eisenbahnen und Züge

▶︎ Flughäfen und Häfen

▶︎ Postämter und Energie-Anlagen

▶︎ Regierungsgebäude, einschließlich Gebäuden der Nationalbank

Bei Verstoß drohen hohe Strafen

Das strenge Foto-Verbot tritt am 17. April 2025 in ganz Polen in Kraft und ist Teil einer Novelle des Gesetzes zur Landesverteidigung und zur Spionageabwehr.

Wer trotz des Verbots dennoch knipst und erwischt wird, muss neben der Beschlagnahme des Handys oder der Kamera in schweren Fällen auch mit Geldstrafe in Höhe von bis zu 20.000 Złoty (rund 4600 Euro) oder einem Arrest zwischen fünf und 30 Tagen rechnen.

▶︎ Wichtig: Das Verbot gilt nur, wenn an dem Gebäude oder dem beweglichen Objekt (z. B. Zug) deutlich sichtbar das offizielle Verbotsschild angebracht ist.

Die neue Regelung sieht auch die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen vor, etwa für Filmemacher und Berufsfotografen. Ferner beinhaltet der Erlass einen ausführlichen Katalog für Situationen, in denen das Foto-Verbot nicht gelten soll.

Darunter fallen etwa Rettungseinsätze der Feuerwehr, die Aufzeichnung von Pressekonferenzen und Interviews oder die Dokumentation der Unterzeichnung wichtiger Verträge durch ausländische Delegationen.

▶︎ In diesen Fällen dürfen also auch Objekte fotografiert werden, die mit dem Verbotsschild versehen sind.

Mit dem Foto-Verbot rüstet sich Polen weiter gegen feindliche Spionage, insbesondere durch Russland. Die Vorschriften dienten dazu, „angesichts der instabilen internationalen Lage kritische Infrastrukturen stärker vor äußeren Betrachtern zu schützen“, wie es von offizieller Seite heißt. Seit vergangenem Jahr häufen sich in Polen mysteriöse Großbrände, die Behörden vermuten als Ursache russische Sabotageakte.

Streng genommen gilt das Foto-Verbot bereits seit rund drei Jahren (Artikel 616a Absatz 1 des Gesetzes vom 11. März 2022 zur Verteidigung des Heimatlandes), bisher war es jedoch praktisch unmöglich, das Verbot durchzusetzen. Der aktuelle Erlass enthält erstmals die nötigen Durchführungsbestimmungen, etwa zur Gestaltung des Verbotsschildes, die Art und Weise seiner Anbringung oder das Verfahren zur Erlangung einer Ausnahmegenehmigung.