ARD und ZDF ziehen für eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags auf 18,94 Euro vor das Bundesverfassungsgericht.

Die Verfassungsbeschwerde richtet sich dagegen, dass die Bundesländer bislang keinen entsprechenden Beschluss gefasst haben und damit eine fristgerechte Anhebung zum 1. Januar 2025 nicht mehr möglich ist, wie die öffentlich-rechtlichen Sender mitteilten.

Die Länderchefs wollen bei ihrem Ministerpräsidententreffen Mitte Dezember erneut beraten. ARD und ZDF erhöhen mit der Verfassungsbeschwerde nun den Druck.

Rundfunkbeitrag soll um 58 Cent steigen

Aktuell beträgt der Rundfunkbeitrag monatlich 18,36 Euro. Insgesamt kommen so rund neun Milliarden Euro für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zusammen. Die Erhöhung um 58 Cent hatten Finanzexperten – die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) – für die nächste Beitragsperiode von 2025 bis 2028 empfohlen. Die Bundesländer müssen sich dem Verfahren zufolge eng daran orientieren.

„Dieser Schritt fällt uns schwer, aber wir können eine Verletzung des Verfahrens nicht hinnehmen“, sagte Kai Gniffke, Vorsitzender der ARD und Intendant des SWR, laut Mitteilung.

„Wir tragen Verantwortung über die nächsten vier Jahre hinaus für die dauerhafte Sicherung der staatsfernen Finanzierung und damit für journalistische Unabhängigkeit als Bestandteil der Rundfunkfreiheit. Die ist gesetzlich geregelt, und Gesetze sind einzuhalten. Recht und Gesetzestreue kennen nun mal keine Kompromisse.“

ZDF-Intendant Norbert Himmler teilte mit: „Die Unabhängigkeit unserer Berichterstattung steht und fällt mit der Unabhängigkeit unserer Finanzierung.“ Der Blick auf die Krisenherde der Welt und die wachsende Verunsicherung auch in Deutschland zeigten einmal mehr, wie wertvoll der öffentlich-rechtliche Rundfunk als Garant verlässlicher Informationen für die Gesellschaft sei.