Anfang des Jahres sorgte der Fall einer Transfrau im Chemnitzer Frauengefängnis für Schlagzeilen. Weibliche Gefangene beschwerten sich per Brief über sexuelle Belästigungen, Zudringlichkeiten und Selbstbefriedigung auf dem Zellengang. Schließlich wurde die Frau mit Penis in einen Männerknast verlegt.

Der Fall rief die Frauenrechtsbewegung „Lasst Frauen Sprechen!“ auf den Plan. Die wollte gemäß dem sächsischen Transparenzgesetz, das Behörden zur Auskunft verpflichtet, wissen, ob der Fall aus Chemnitz ein Einzelfall ist und wie Sachsen mit sogenannten Transpersonen im Knast umgeht.

Die Antwort aus dem zuständigen sächsischen Justizministerium von Katja Meier (45, Grüne) auf die Anfrage der Frauenrechtlerinnen erstaunt.

Auskunft nur gegen Vorkasse

„Gemäß § 12 Absatz 5 Satz 2 sächsisches Transparenzgesetz (SächsTranspG) ist der Zugang zu Informationen bis zu einem Aufwand von 600 EUR gebühren- und auslagenfrei. Im Rahmen der Bearbeitung Ihrer Anfrage nach dem sächsischen Transparenzgesetz werden die anfallenden Gebühren derzeit auf ca. 1100 EUR geschätzt“, heißt es in der Antwort auf das Ersuchen.

1100 Euro für eine eigentlich gesetzlich zugesicherte Behördenauskunft? Zu teuer für die ehrenamtliche Fraueninitiative „Lasst Frauen Sprechen!“, die ihr Auskunftsersuchen zurückziehen mussten.

Zumal andere Bundesländer bereitwillig Auskunft erteilten. So sitzen etwa in Bremen und Mecklenburg-Vorpommern je eine Transfrau im Frauengefängnis, in Berlin sind es 15 Personen mit abweichender Geschlechtsidentität.

Und: Auf frühere Presseanfragen hatte das sächsische Justizministerium korrekt reagiert. Danach saßen zum Januar 2024 insgesamt fünf Personen im sächsischen Justizvollzug, die sich als „transgeschlechtlich, intergeschlechtlich oder nicht-binär“ definierten.

Der abschließende Umgang mit diesen Personen ist auch vor dem Hintergrund des Falles in Chemnitz und des seit Freitag (1. November) geltenden „Selbstbestimmungsgesetzes“ offenbar nicht geklärt. Vielmehr ist damit zu rechnen, dass durch die Erleichterung bei der Änderung ihres Geschlechtseintrages durch das Selbstbestimmungsgesetz auch die Zahl der Transpersonen im Knast zunimmt.

Nach Behördenangaben meldeten bislang in Sachsen rund 1000 Menschen eine Änderung ihrer Geschlechtsidentität bei den Standesämtern an. Die Meisten davon in Leipzig (676), in Dresden sind es 292, in Chemnitz und 77.