Israel gedenkt der 1193 Toten vom 7. Oktober 2023 – und auf deutschen Straßen wird der Terror der Hamas bejubelt. In Berlin zeigte sich der Juden-Hass ganz offen, dabei hatten führende Politiker aller Parteien schon nach den Hass-Demos im Oktober des vergangenen Jahres betont: Wer gegen Juden hetzt, gehöre nicht zu Deutschland.

Doch sind diesen Worten Taten gefolgt? Was tut die Politik gegen offenen Juden-Hass?

Offener Jubel über Morde ist strafbar

An entsprechenden Gesetzen fehlt es nicht, sagen Experten. ABER: Sie müssen auch angewandt werden!

Beispiel: Paragraph 140 Strafgesetzbuch. „Das ist ein Delikt, das genau für solche Sachverhalte gemacht wurde“, erklärt Rechtsanwalt und Strafverteidiger Udo Vetter (Düsseldorf). „Es soll bestraft werden, wenn jemand öffentlich über Straftaten jubelt.“ Beim Jubel über den iranischen Angriff auf Israel sieht Vetter mindestens einen Anfangsverdacht, der ein Eingreifen von Polizei und Staatsanwaltschaft erlaubt.

ABER: Zur Anwendung kommt der Paragraph fast nie – sehr zur Verwunderung des Experten!

Außerdem: Paragraph 111, der mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft, wenn jemand zu Straftaten aufruft. „Das gilt auch, wenn jemand auf sozialen Medien hetzt und da Aufforderungen zur Auslöschung Israels fordert“, so Vetter.

Experte beklagt „Kuschelmentalität“

Der Rechtsanwalt mahnt: „Wir haben uns an eine Kuschelmentalität gewöhnt, fangen bei den Strafrahmen immer ganz unten an.“ Heißt: Auch härtere Strafen für Israel-Hass wären aktuell schon möglich!

„Wir haben kein Problem mit zu wenig Strafgesetzen“, sagt auch Verfassungsexperte Volker Boehme-Neßler. „Wir haben ein Problem mit der Anwendung.“

Er fordert: „Die Politik muss jetzt Verantwortung übernehmen und, zum Beispiel, die Polizei anweisen und so ausstatten, dass sie bei jedem Verdacht auf Israel-Hass eingreifen und die Fälle vor Gericht bringen kann.“

Volker Ullrich (48), rechtspolitischer Sprecher der CSU, mahnt: „Wenn etwa die Berliner Polizei unter dem Motto Deeskalation antisemitisch motivierte Straftaten in großer Zahl durchgehen lässt, kann dem Gesetz keine Geltung verschafft werden.“

Das Innenministerium erklärt auf BILD-Anfrage, die Bundesregierung verfolge einen „ganzheitlichen und gruppenübergreifenden Ansatz“ zur Bekämpfung von Antisemitismus. Konkrete Maßnahmen: ein Hamas-Verbot. Außerdem wurden das Netzwerk „Samidoun“ und das Islamische Zentrum Hamburg (IZH) verboten.