Das ist ein Hammer-Urteil!
Im Streit um Transferregeln der Fifa für Fußballspieler hat der Verband vor dem höchsten europäischen Gericht eine Niederlage erlitten. Bestimmte Vorschriften verstoßen gegen EU-Recht, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschied.
Die vom EU-Recht gewährte Freizügigkeit der Spieler und der Wettbewerb zwischen den Vereinen werden laut Urteil durch die Regeln, mit denen sich der EuGH befasste, eingeschränkt.
Hintergrund: Der frühere französische Fußballprofi Lassana Diarra (39) klagte gegen bestimmte Transferregeln der Fifa. Er wurde 2013 vom russischen Verein Lokomotive Moskau verpflichtet. Nach nur einem Jahr kam es zum Bruch. Der Klub löste den Vertrag auf und verlangte eine Entschädigung. Der ehemalige Nationalspieler wiederum verklagte den Verein auf ausstehende Gehälter. Er machte geltend, dass sich die Suche nach einem neuen Verein schwierig gestalte.
Denn nach den Fifa-Regeln würde jeder neue Verein bei einer grundlosen Auflösung eines Vertrags mit ihm für die Zahlung einer Entschädigung an Lokomotive Moskau haften. Deswegen sei ein Vertrag mit dem belgischen Club Sporting du Pays de Charleroi nicht zustande gekommen. Diarra verklagte daraufhin die Fifa und den belgischen Fußballverband auf Schadenersatz und Verdienstausfall in Höhe von sechs Millionen Euro. Das belgische Gericht legte den Fall dem EuGH vor.
Die Richter entschieden nun, dass die Regeln der Fifa über das Ziel hinausschießen. Diese belasteten die Sportler und die Vereine „mit erheblichen rechtlichen, unvorhersehbaren und potenziell sehr großen finanziellen sowie ausgeprägten sportlichen Risiken“, hieß es in einer Pressemitteilung des Gerichts. Manche Regeln könnten zwar dadurch gerechtfertigt werden, dass dadurch ein gewisser Grad an Beständigkeit in den Mannschaften gewährleistet werde. Hier scheinen die Regeln jedoch darüber hinauszugehen, so die Richter.
Das belgische Gericht muss nun über den konkreten Fall entscheiden und dabei die Vorgaben des EuGH umsetzen. Wie es dann weitergeht, hängt davon ab, wie die Verbände das Urteil umsetzen.
Eine mögliche Konsequenz des Urteils wäre, dass Fußballer wechseln dürften, wann immer sie wollen. Die endgültigen Folgen müssen aber vorerst noch abgewartet werden.
Schon einmal veränderte ein EuGH-Richterspruch den Weltfußball nachhaltig: Mit dem sogenannten Bosman-Urteil durften nach Vertragsende von den Profis keine Ablösesummen mehr verlangt werden.
Möglicherweise wird das Transfer-System im Fußball jetzt erneut rundum revolutioniert …