Ab Oktober müssen Geflüchtete aus der Ukraine ihr mitgebrachtes Auto in
Deutschland zulassen. Die neue Regelung gilt für Autos, die bereits
länger als ein Jahr im Land sind.
Das Bundesverkehrsministerium entwickelte dazu gemeinsam mit den Ländern ein neues
Verfahren. Demnach müssen Fahrzeughalter den Behörden unter anderem ein
Personaldokument mit Namensangabe in lateinischen Buchstaben, die ukrainische
Zulassungsbescheinigung und einen Versicherungsnachweis vorlegen. Die
Verwendung digitaler ukrainischer Dokumente ist nicht zulässig. Die
ukrainischen Nummernschilder müssen nach der Zulassung ausgetauscht werden.
Keine Einfuhrabgaben bei Auswanderung in die EU
Außerdem müssen die ukrainischen Autos beim Zoll
angemeldet werden. Geflüchtete, die ihren Wohnsitz in die EU
verlegen, können ihr Auto jedoch als sogenanntes Übersiedlungsgut von Einfuhrabgaben befreien lassen, wie das Verkehrsministerium mitteilte.
Wie viele ukrainische Fahrzeuge sich in Deutschland befinden
und von der Neuregelung betroffen sind, dazu machte das Verkehrsministerium keine Angaben.
Bisher mussten Ukrainer eine Ausnahmegenehmigung für ihr
Auto bei der Zulassungsbehörde an ihrem deutschen Wohnort beantragen. Dafür
brauchen sie nur eine Haftpflichtversicherung und einen Nachweis über die
Verkehrssicherheit.