Kommunen fordern Ausgleich für Asylbewerberleistungen für Ukrainer

Die Kommunen in Deutschland fordern einen Ausgleich für die von der Bundesregierung geplanten Asylbewerberleistungen für geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer. Bund und Länder müssten die Kommunen bei den anfallenden Ausgaben komplett entlasten, sagte der Präsident des Städte- und Gemeindebunds, Ralph Spiegler (SPD), der  Es dürfe nicht nur eine Kostenbeteiligung geben, sondern es brauche eine komplette dauerhafte Übernahme der Kosten.

Im Koalitionsvertrag der schwarz-roten Regierung ist verabredet, dass Ukrainerinnen und Ukrainer, die nach dem 1. April 2025 nach Deutschland kamen oder kommen, kein Bürgergeld mehr erhalten. Stattdessen sollen sie die niedrigeren Zahlungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommen. Die Kosten dafür liegen bei Ländern und Kommunen, die jedoch vom
Bund pauschal entschädigt werden sollen. Der Gesetzentwurf befindet sich derzeit in der Ressortabstimmung.

Berechnungen zufolge soll der aber keine Einsparungen der Staatsausgaben bedeuten. Für 2026 werden zwar für Bürgergeld, Grundsicherung und Hilfen zum Lebensunterhalt bei Bund, Ländern und Kommunen insgesamt rund 1,32 Milliarden Euro weniger Kosten erwartet. Die zusätzlichen Kosten für Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz werden jedoch mit 1,375 Milliarden Euro veranschlagt. Der Bund muss tatsächlich weniger aufwenden, die Länder und Kommunen
wegen deren Zuständigkeiten für die Asylbewerberleistungen allerdings mehr. Daher stellte der Bund eine „pauschalierte Kostenentlastung“ in
Aussicht.

Über das Gesetzesvorhaben war in den vergangenen Tagen viel diskutiert worden. CSU-Chef Markus Söder hatte sich im ZDF-Sommerinterview dafür ausgesprochen, „am besten“ auch den vor dem 1. April vor dem russischen Angriff aus der Ukraine geflüchteten Menschen kein Bürgergeld mehr zu zahlen. Die SPD lehnt das ab.