Jäger und Sportschützen, die AfD-Mitglied sind, müssen künftig damit rechnen, dass ihnen die sogenannte waffenrechtliche Erlaubnis entzogen wird. Hintergrund ist eine neue Entscheidung des Verwaltungsgerichts Magdeburg.
Zwei Mitglieder und ein ehemaliges Mitglied der AfD Sachsen-Anhalt hatten eigentlich gegen den Entzug ihrer Waffenlizenz durch die Polizeiinspektion Magdeburg geklagt – und verloren. Der Entzug der Erlaubnis war vor dem Hintergrund der Einstufung der Partei in Sachsen-Anhalt als „gesichert rechtsextreme Bestrebung“ durch den Verfassungsschutz erfolgt.
Nach BILD-Informationen handelt es sich bei den Betroffenen um den Landtagsabgeordneten und Landeschef der „Jungen Alternative“, Christian Mertens, sowie den früheren Landesgeschäftsführer Matthias Kleiser (51) und den Ex-Bundestagsabgeordneten Frank Pasemann (64), der 2020 aus der Partei geflogen war.
Im Urteil heißt es, den drei Betroffenen fehle die waffenrechtliche Zuverlässigkeit, da sie AfD-Mitglieder seien bzw. die Partei unterstützen.
Kläger müssten sich von AfD distanzieren
▶︎ Um ihre Waffenlizenz behalten zu dürfen, wäre es nötig gewesen, sich „von Verhaltensweisen und Aussagen anderer Mitglieder, die das Auftreten der AfD Sachsen-Anhalt prägten, zu distanzieren“, so die Richter. Das sei jedoch bei den Klägern nicht erkennbar gewesen.
Dabei spielt es keine Rolle, ob sie seit Jahren eine waffenrechtliche Erlaubnis besitzen und bisher nicht auffällig geworden sind.
Mit dem Urteil korrigierte das Verwaltungsgericht eine Entscheidung vom Sommer des vergangenen Jahres, wonach die einfache Mitgliedschaft in der AfD allein kein Grund für den Entzug der Waffenlizenz sei.
74 AfD-Mitglieder mit Waffenlizenz
Die möglichen Konsequenzen des neuerlichen Urteils sind weitreichend. Demnach müssen alle AfD-Mitglieder allein aufgrund der Einstufung von einigen Landesverbänden als rechtsextrem (derzeit Sachsen, Thüringen, Brandenburg) damit rechnen, ihre waffenrechtliche Erlaubnis abgeben zu müssen.
Das könnte auch Polizisten mit AfD-Parteibuch betreffen – mit dramatischen Folgen für ihre berufliche Karriere. Auf eine entsprechende Anfrage hatte das Innenministerium in Sachsen-Anhalt zu Jahresbeginn noch ausweichend geantwortet, man habe grundsätzlich keine Kenntnis, welcher Partei die Beamten angehörten.
Bekannt ist allerdings, dass in Sachsen-Anhalt 74 AfD-Mitglieder über eine Waffenbesitzkarte verfügen. Davon sind 49 Sportschützen und 25 Jäger. Sie besitzen insgesamt 330 Schusswaffen – darunter 99 Pistolen und 231 Gewehre.