Deutschlands größter Autobauer hat am Dienstag neue Details zu seinem Mega-Sparhammer bekannt gegeben. Die Job-Garantie, die seit 1994 immer wieder verlängert wurde, wird von VW jetzt zum Ende des Jahres gestrichen!

▶︎ Es gilt für Mitarbeiter noch ein Übergangsschutz von sechs Monaten. Heißt: Ab 1. Juli sind betriebsbedingte Kündigungen möglich. Diese waren zuvor durch die Job-Garantie bis 2029 ausgeschlossen.

Das Kündigungsschreiben für sechs Tarifverträge sei heute offiziell an die IG Metall übergeben worden, sagte Konzernpersonalvorstand Gunnar Kilian.

Die Begründung für das Ende der seit 30 Jahren bestehenden Beschäftigungssicherung: „Wir müssen die Volkswagen AG in die Lage versetzen, die Kosten in Deutschland auf ein wettbewerbsfähiges Niveau zu senken, um aus eigener Kraft in neue Technologien und neue Produkte zu investieren“, so Kilian. Dies sei „mit Blick auf den Wettbewerb und den Standort Deutschland nun entscheidend“.

Ziel sei es nun, so Konzernpersonalvorstand Kilian, der daraus resultierenden Verunsicherung entgegenzuwirken – durch das Vorziehen der nächsten Tarifrunde. Neu verhandelt werden sollen unter anderem die Bezahlung für Arbeiter, Führungskräfte und Leiharbeiter bei Volkswagen.

„Wir werden uns mit allem wehren, was wir haben“

Daniela Cavallo, Vorsitzende des Gesamtbetriebsrates, reagierte mit scharfen Worten: „Das ist ein historischer Tabubruch. Und den lassen wir uns nicht gefallen“, so Cavallo gegenüber dem „Focus“. Die Beschäftigungssicherung gehöre „weit über 2029 hinaus ausgebaut“.

Die Belegschaft habe dem Vorstand bereits auf Betriebsversammlungen sehr unmissverständlich deutlich gemacht, dass sie bereit sei, „weitere Schritte zu gehen“, so Cavallo.

Weiter sagt sie: „Spätestens jetzt muss dem Vorstand klar sein: Wir werden uns gegen Werksschließungen und Massenkündigungen wehren, mit allem, was wir haben – bis hin zum Arbeitskampf!“ Die Vorsitzende des Gesamtbetriebsrates betonte, es gehe jetzt „wirklich um alles“.

Niedersachsens IG-Metall-Bezirksleiter Thorsten Gröger spricht von „einem beispiellosen Angriff auf das gemeinsame, historische Tarifwerk“, mit dem VW die Situation nun unnötig eskaliere.

Sollte sich das Unternehmen und die Gewerkschaften nach der Kündigung des Zukunftstarifvertrags auf keine neue Vereinbarung einigen können, treten die ursprünglichen tariflichen Regelungen, die vor dem 1. Januar 1994 gegolten haben, in ihrer dann gültigen Fassung in Kraft.