Die Bundestagswahl wird nicht neu ausgezählt. Das Bündnis Sahra Wagenknecht ist mit entsprechenden Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Das teilte das Gericht in Karlsruhe am Donnerstagabend mit.
Die eingegangenen Verfassungsbeschwerden von Parteimitgliedern seien unzulässig, entschieden die Richter. Heißt: Am Freitag kann wie geplant das endgültige amtliche Wahlergebnis bekannt gegeben werden.
Das BSW war bei der Wahl vom 23. Februar hauchdünn an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert und verpasste den Einzug in den Bundestag. Der Wagenknecht-Partei fehlten nur 13.435 Stimmen.
Bei einer Nachzählung in einigen Wahlbezirken stellte sich zudem heraus, dass einige Stimmen fälschlicherweise nicht dem BSW zugeordnet worden waren. Stattdessen wurden sie dem ähnlich klingenden Bündnis Deutschland gutgeschrieben. Deshalb wollte das BSW mit ihrem Eilantrag eine sofortige bundesweite Neuauszählung erreichen.
Die Entscheidung des Verfassungsgerichts dürfte auch Fast-Kanzler Friedrich Merz (69, CDU) aufatmen lassen. Denn: Wäre das BSW nach einer etwaigen Neuauszählung doch noch in den Bundestag eingezogen, hätte Merz’ schwarz-rote Wunschkoalition keine Mehrheit mehr gehabt. Dann wäre eine weitere Partei in der Regierung nötig worden.
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