Heute ließ Bundeskanzler Olaf Scholz (66, SPD) seine Innenministerin Nancy Faeser (54, SPD) konsequente Grenzkontrollen ankündigen. Erklärtes Ziel: Eindämmung der irregulären Migration nach Deutschland. Schon am Abend zuvor nahm Scholz große Erfolge für sich in Anspruch, tönte im ZDF: „Ich habe die größte Wende im Umgang mit Migration zustande gebracht in den letzten zehn bis 20 Jahren.“
Alles andere sei: ein „falscher Eindruck“. Und das beginne ihn „zu empören“. Hat der Kanzler wirklich schon längst eine Migrationswende eingeleitet? BILD macht den Check der Scholz-Argumente.
► „Wir haben Grenzkontrollen eingeführt, was vorher nicht der Fall war.“
Deutschland führt bereits seit 2015 Kontrollen an der Grenze zu Österreich durch. Im Herbst 2023 kamen dann unter Scholz‘ Kanzlerschaft Kontrollen an den Grenzen zu Tschechien, Polen und der Schweiz hinzu. Für Frankreich, die Benelux-Länder und Dänemark wurden Kontrollen wegen der Sport-Wettkämpfe (Fußball-EM und Olympische Spiele) verhängt. Zuletzt waren Benelux und Dänemark aber schon wieder ohne Kontrollen – und die zunächst verlängerten Kontrollen an der Grenze zu Frankreich sollten Ende September auslaufen. Erst am Montag korrigierte Innenministerin Nancy Faeser (SPD) diesen Kurs und ordnete vorübergehende Kontrollen an ALLEN deutschen Landgrenzen an. Dass sich das lohnt, ist klar: Im Sommer gingen viele Kriminelle ins Netz. Es wurden 1000 offene Haftbefehle vollstreckt. Rund 230 Schleuser wurden festgenommen, tausende unerlaubte Einreisen verhindert.
► „Wir haben mehr sichere Herkunftsländer geschaffen.“
Ja, im Dezember 2023 kamen Moldau und Georgien auf die Liste der sicheren Herkunftsstaaten. Damit können Asylverfahren von Staatsangehörigen dieser Staaten schneller bearbeitet und ihr Aufenthalt in Deutschland schneller beendet werden. Problem: Herkunftsstaaten, aus denen ein Großteil der Migranten kommt – z. B. unser NATO-Partner Türkei – sind weiter nicht auf der Liste.
► „Wir haben dafür gesorgt, dass man in Unterkünften sich umgucken kann. Wir haben den Gewahrsam ausgeweitet, das alles ist bereits Gesetz.“
Stimmt. Wenn die Polizei einen Abschiebe-Kandidaten aufspüren will, darf sie – etwa im Asyl-Heim – nun endlich auch in Nachbarzimmern nach ihm suchen. Der Abzuschiebende darf auch länger in einer Zelle festgehalten werden (statt zehn jetzt 28 Tage), bis der Flug abhebt. Problem: Abschiebungen sind noch immer die Ausnahme, nicht die Regel. Zumal auf Wunsch der Ampel jeder Abschiebe-Kandidat nun auch noch einen Anwalt vom Steuerzahler spendiert bekommt, der ihn zu verteidigen hat.
► „Wir haben schon Zurückweisungen an der Grenze.“
Bislang nur in homöopathischen Dosen! In Deutschland registrierte das BKA im vergangenen Jahr 266 224 Menschen wegen unerlaubter Einreise und unerlaubten Aufenthalts (plus 33 Prozent im Vergleich zum Vorjahr).