Bald ist es so weit – die vorgezogene Bundestagswahl am 23. Februar steht vor der Tür.

Wir alle kennen die Routine. Alle vier Jahre geht es für uns in das nächstgelegene Wahllokal, um von unserem grundlegendsten Recht der politischen Teilhabe Gebrauch zu machen: der Wahl des Bundestags.

Doch was ist ein Wahllokal und woran erkenne ich es? Wie sind die Öffnungszeiten? Und in welchem Wahllokal darf ich überhaupt wählen? BILD liefert Ihnen alle Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Wer darf zur Bundestagswahl 2025 wählen gehen?

Nach Artikel 38 Absatz 2 des Grundgesetzes und Paragraf 12 des Bundeswahlgesetzes darf jeder Bürger wählen gehen, der:

  1. Die Deutsche Staatsbürgerschaft besitzt.
  2. Am Wahltag (23. Februar 2025) das 18. Lebensjahr vollendet hat.
  3. Seit mindestens drei Monaten in Deutschland lebt oder gelebt hat.
  4. Nicht vom Wahlrecht durch Richterspruch ausgeschlossen ist.
  5. Im Wählerverzeichnis eingetragen ist.

Wo und wie kann ich wählen gehen?

Die Stimmabgabe zur Bundestagswahl erfolgt entweder vor Ort in einem Wahllokal oder per Briefwahl.

Wer seine Stimme per Briefwahl abgeben möchte, muss zuvor seine Briefwahlunterlagen postalisch oder online beantragt haben. Den ausgefüllten Wahlzettel schickt man dann unter Beachtung der zeitlichen Frist an das dafür zuständige Wahlbüro.

Woran erkenne ich ein Wahllokal?

In einem Wahllokal können wahlberechtigte Bürger ihre Stimme zur Bundestagswahl abgeben. Man erkennt ein Wahllokal an entsprechender Beschilderung – der Weg zum Eingang ist immer ausgeschildert. In den meisten Fällen befinden sich Wahllokale in Schulen, Sporthallen, Gemeindezentren oder anderen öffentlichen Gebäuden.

Wie lange haben die Wahllokale am Wahltag geöffnet?

Nach Paragraf 47 Abs. 1 der Bundeswahlordnung (BWO) sind die Wahllokale am Wahltag von 8 Uhr bis 18 Uhr geöffnet.

Woher weiß ich, in welches Wahllokal ich gehen muss?

Jeder wahlberechtigte Bürger bekommt spätestens am 21. Tag vor der Wahl eine Wahlbenachrichtigung zugesandt. In diesem Dokument ist die genaue Adresse des Wahllokals angegeben, in dem Sie Ihre Stimme abgeben können.

Falls Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, ist das kein Grund zur Panik. Die Wahlbenachrichtigung ist zur Stimmabgabe nicht zwingend notwendig. Vorausgesetzt, Sie führen ein gültiges Ausweisdokument mit sich.

Muss ich wählen gehen?

Nein, sie müssen nicht wählen gehen. In Deutschland gibt es das Wahlrecht, jedoch keine Wahlpflicht. Sie können also selbst entscheiden, ob Sie an der Wahl teilnehmen wollen oder nicht.

Wenn Sie nicht wählen gehen, verfällt ihre Stimme. Grundsätzlich hat das keinen direkten Einfluss auf das Wahlergebnis, aber: Je geringer die Wahlbeteiligung, umso einfacher ist es für Parteien, ihr Wahlziel zu erreichen. Im BILD-Wahl ABC lesen Sie alles über die Bedeutung ihrer Stimme.

Wie fülle ich einen Wahlzettel richtig aus?

Bei der Stimmabgabe müssen Sie einige Dinge beachten, um die Gültigkeit des Wahlzettels sicherzustellen. Es gibt viele gültige Varianten, einen Stimmzettel auszufüllen. Wichtig ist allein, dass Sie Ihre Wahlabsicht eindeutig kundtun. Wir empfehlen daher die Kennzeichnung durch ein eindeutiges Kreuz oder ein Häkchen im Feld.

Wichtig: Sie können für Erst- und Zweitstimme NUR EINE Wahl treffen. Mehrere Stimmabgaben in einer Spalte führen dazu, dass Ihr Wahlzettel ungültig wird.

Weiß das Wahllokal, wen ich wähle?

Nein, denn die Bundestagswahl ist eine geheime Wahl.

Das bedeutet, dass niemand, auch nicht die Wahlhelfer im Wahllokal, Ihre Stimmabgabe nachvollziehen können. Der Stimmzettel selbst kann Ihrer Person nicht zugeordnet werden. Dies gewährleistet die Geheimhaltung Ihrer Wahlentscheidung.

Was passiert, nachdem ich meine Stimme abgegeben habe?

Sobald die Wahllokale um 18 Uhr schließen, beginnt der Wahlvorstand mit der offiziellen Stimmauszählung. Daran sind mehrere Aufsichtspersonen und Wahlhelfer beteiligt, die die Richtigkeit und Fairness der Auszählung sicherstellen.

Die ersten Hochrechnungen werden noch am Abend des Wahltags bekannt gegeben. Bis das endgültige Ergebnis feststeht, vergeht in der Regel aber mindestens ein Tag.

Kann ich auch im Ausland an der Wahl teilnehmen?

Ja, als wahlberechtigter Deutscher Staatsbürger können Sie auch im Ausland an der Bundestagswahl teilnehmen. Allerdings müssen Sie dafür einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der zuständigen Gemeinde stellen.

Wichtig: Den Antrag sollten sie möglichst frühzeitig stellen, denn die Frist für die Eintragung in das Wählerverzeichnis endet für Deutsche im Ausland bereits am Sonntag, dem 2. Februar 2025.

Ihre Stimme können Sie im Ausland per Briefwahl abgeben. Die Briefwahlunterlagen müssen spätestens am Wahltag, dem 23. Februar 2025, bis 18 Uhr bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle eingehen. Briefwahlzettel, die später ankommen, werden nicht berücksichtigt.