Die Debatte über Meinungsfreiheit zwischen den USA und Deutschland geht in die nächste Runde!
Der Kurznachrichtendienst X (vormals Twitter) von Elon Musk wehrt sich juristisch gegen eine Entscheidung des Berliner Landgerichts – und gegen die Bundesregierung.
▶︎ Hintergrund: Am 7. Februar hatte das Landgericht die Klage der Organisationen „Democracy Reporting International“ (DRI) und Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) verhandelt. Der Richter verurteilte X dazu, DRI bis kurz nach der Bundestagswahl unbeschränkten Zugang zu allen öffentlich verfügbaren Daten zu gewähren.
Ziel sei es, Formen von Wahlbeeinflussung auf der Plattform zu untersuchen. „Die Entscheidung ist ein riesiger Erfolg für die Forschungsfreiheit und unsere Demokratie! Wir haben den Zugang zu relevanten Forschungsdaten erkämpft und schieben damit Versuchen, Wahlen zu beeinflussen, einen Riegel vor“, erklärte Simone Ruf von GFF.
X geht gegen Urteil vor
Der Kurznachrichtendienst hingegen geht gegen das Urteil vor. „X ficht eine Entscheidung eines Richters des Landgerichts Berlin an, die unser Grundrecht auf ein faires Verfahren in eklatanter Weise untergräbt und die Datenschutzrechte und die freie Meinungsäußerung unserer Nutzer bedroht“, schreibt die Abteilung für Globale Regierungsangelegenheiten.
X wehrt sich dagegen, „für ein angebliches Forschungsprojekt im Vorfeld der deutschen Wahl uneingeschränkten Zugriff auf die Echtzeitdaten von X über alle Benutzerbeiträge auf der Plattform“ zu erteilen. Der Konzern habe keine Möglichkeit erhalten, in dem Verfahren Stellung zu beziehen. „Dies stellt einen eklatanten Verstoß gegen unser verfassungsmäßig garantiertes Recht auf rechtliches Gehör dar.“
Dem zuständigen Richter wirft X Befangenheit und eine Nähe zur GFF vor.
DRI indes wird nach eigenen Angaben u. a. vom Auswärtigen Amt (3,1 Mio. Euro in 2023) und der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) des Bundes (82.040 Euro) gefördert.
Das Unternehmen von Elon Musk geht auch gegen die deutsche Bundesregierung vor. Innerhalb der Europäischen Union stelle Deutschland „die meisten rechtlichen Forderungen nach Benutzerdaten an X, wobei sich etwa 87 % dieser Forderungen auf Rededelikte beziehen“, heißt es weiter.
▶︎ X hält diese Anforderungen für rechtswidrig und kündigte Klagen an Bundes- und Landesgerichten an, „um die Rechtmäßigkeit der staatlichen Eingriffe in die Privatsphäre und Meinungsfreiheit unserer Benutzer anzufechten“.
Zuletzt hatte US-Vizepräsident JD Vance (40) bei der Münchner Sicherheitskonferenz Deutschland und Europa Einschränkungen bei der Meinungsfreiheit vorgeworfen. Er kritisierte außerdem die Verfolgung von Hasskriminalität im Netz durch die deutsche Justiz.