Bei der Landtagswahl am 1. September in Sachsen schafften es die Grünen nur knapp über die Fünf-Prozent-Hürde. Gerade mal 5,1 Prozent der Zweitstimmen standen am Ende für die Partei zu Buche. Ein Dresdner Informatiker zweifelt das Ergebnis nach umfangreichen Berechnungen nun an, erhob Einspruch gegen das Endergebnis.
Stein des Anstoßes sind ausgerechnet die auf der Web-Seite des sächsischen Landeswahlleiters am Abend des 1. September veröffentlichten Zwischenergebnisse.
Danach standen Bündnis90/Grüne am Abend des 1. September um 23.20 Uhr laut der auf der Landeswahlleiterseite publizierten Zwischenergebnisse für 431 vollständig ausgezählte Gemeinden bei nur 3,7 Prozent der Stimmen.
Dreizehn Minuten später – um 23.33 Uhr – waren dann laut der Homepage des Wahlleiters plötzlich nur noch 429 Gemeinden in Sachsen ausgezählt. Das Ergebnis der Listenstimmen sprang jetzt allerdings auf 4,5 Prozent der Listenstimmen. Im Endergebnis kommen die Grünen dann in den insgesamt 435 ausgezählten Gemeinden Sachsens auf 5,1 Prozent.
IT-Experte: Grünen-Ergebnis rechnerisch unmöglich
Der Informatiker will nun durch eigene Berechnungen nachgewiesen haben, dass weder der anteilige Zuwachs von 1,4 Prozent (zu 23.20 Uhr) noch der von 0,6 Prozentpunkten (zu 23.33 Uhr) durch die vier bzw. sechs zusätzlich ausgezählten Gemeinden möglich sei. Dafür würden die verbliebenen Wähler mathematisch schlichtweg nicht ausreichen.
Auch eine abschließende Aufsummierung von Briefwahlstimmen würde nach der Berechnung des Experten nicht ausreichen, um auf das vom Landeswahlleiter festgestellte Grünen-Ergebnis zu kommen.
Der Beschwerdeführer hat inzwischen einen formalen Einspruch beim dafür zuständigen Landeswahlausschuss des Sächsischen Landtages eingelegt. Eine Antwort hier steht allerdings noch aus. Ebenso wie auf seine Nachfrage beim Landeswahlleiter, Martin Richter.
Gegenüber BILD erklärte der inzwischen: „Die Angaben der Wahlpräsentation zum Auszählungsstand sind grobe Orientierungen und deshalb keine belastbare Grundlage für Berechnungen. Zum konkreten Einzelfall erfolgt mit Blick auf das laufende Verfahren keine weitergehende Stellungnahme.“
Heißt im Klartext: Die Wahlpräsentation der statistischen Landesbehörde sind nur grobe, nicht belastbare Schätzungen anhand der Zwischenstände aus den Wahllokalen und als Berechnungsgrundlage ungeeignet. Entscheidend sei das amtliche Endergebnis.
Gleichwohl muss sich der Wahlprüfungsausschuss des Landtages demnächst mit dem Vorgang beschäftigen. Ob der das Wahlergebnis korrigiert und möglicherweise die Grünen Landtagssitze verlieren, ist unklar.
Die Angelegenheit ist dabei nicht ohne Brisanz. Schon am Tag nach der Wahl musste die Behörde das amtliche Endergebnis der Landtagswahl korrigieren. Grund war ein Softwarefehler, in dessen Folge eine „falsche Sitzzuteilung“ veröffentlicht worden sei, hieß es. CDU und AfD büßten damals je einen Sitz ein.