Die Union will illegale Flüchtlinge an der deutschen Grenze zurückweisen. Die Bundesregierung prüft – mal wieder. Die Grünen blockieren – immer noch.

Jetzt sagt Deutschlands einst oberster Verfassungshüter: Deutschland MUSS an seinen Grenzen zurückweisen und widerrechtlich eingereiste Migranten zurückschieben!

Professor Hans-Jürgen Papier (81, von 2002 bis 2010 Präsident des Bundesverfassungsgerichtes) beruft sich vor allem auf das Asylgesetz. Und auch das Argument, dass das Europarecht Zurückweisungen und -schiebungen nicht zuließe, sieht für Papier nicht.

Papier macht gegenüber BILD vier Kernpunkte geltend.

1. Rückkehr zu geltendem Recht

Papier hält Zurückweisungen nach Paragraf 18 Asylgesetz „nicht nur für möglich, sondern sogar für geboten“.

Danach ist Personen, die aus sicheren Drittstaaten einreisen, die Einreise zu verweigern. Papier: „Wir sind von EU-Staaten und der Schweiz umgeben – das sind ausnahmslos sichere Drittstaaten. Die jetzige Praxis, die faktisch ein Zutrittsrecht für jeden vorsieht, der das Wort ‚Asyl’ ausspricht, halte ich für nicht zulässig.“

Eine Ausnahme von dieser Regel, etwa aus humanitären Gründen, sei an deutschen Außengrenzen „zur Regel“ geworden. „Das widerspricht dem Sinn des Asylrechts.“

2. Nationale Souveränität

Besonders die Grünen verweisen auf EU-Recht, dass es Deutschland nicht erlaube, an den Grenzen zurückzuweisen.

Aber Papier widerspricht: „Ein souveräner Staat kann nicht gezwungen werden, jeder Person aus der Welt, die an der Grenze angibt, Asyl zu wollen, die Einreise zu gewähren. Der Kernbereich der staatlichen Souveränität Deutschlands ist unantastbar und unverzichtbar. Er steht über europäischem Recht.“

3. Gefahr für Sicherheit und Ordnung

Der Verfassungsexperte stimmt der Merz-Argumentation zu. Merz hatte angekündigt in der Asyl-Krise eine nationale Notlage ausrufen zu wollen, dann müsste sich Deutschland nicht mehr an das geltende EU-Recht halten.

Laut Papier liegen die Voraussetzungen dafür vor: „Die jetzige Praxis führt zur Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung.“

4. Recht auf subsidiären Schutz abschaffen

27 Prozent derer, die in Deutschland Schutz bekommen, haben weder Anspruch auf Asyl noch werden sie als Flüchtlinge anerkannt. Sie haben sogenannten „subsidiären Schutz“.

Papier fordert auch die Abschaffung dieses Schutzes in seiner jetzigen Form: „Deutschland kann aus humanitären Gründen zum Beispiel Bürgerkriegsflüchtlingen Schutz gewähren. Aber aus dieser Ermessensentscheidung ist über europäisches Recht ein allgemeiner, individueller Anspruch geworden. Das ist auf Dauer nicht hinnehmbar. Hier bedarf es insoweit einer Änderung des europäischen Rechts.“