Urteil im Böllerwurf-Prozess der Fußball-Bundesliga.
Ein Dutzend Verletzte, die Explosion so laut, dass Fans einen Terror-Anschlag vermuteten – nach dem gravierenden Fehlverhalten im Bundesliga-Spiel zwischen dem FC Augsburg und der TSG Hoffenheim (1:1) muss ein 29-Jähriger ins Gefängnis.
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe lehnte die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Augsburg ab.
Der Böllerwerfer war schon im April 2024 wegen vorsätzlicher Sprengstoffexplosion und gefährlicher Körperverletzung in zwölf Fällen zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Das Urteil ist nun rechtskräftig, wie ein Sprecher des Bundesgerichtshofs erklärte.
Rückblick: Im November 2023 explodiert ein Böller im Augsburger Stadtion in ohrenbetäubender Lautstärke. Das Spiel zwischen dem FCA und Hoffenheim muss für mehrere Minuten unterbrochen werden.
Sanitäter kümmern sich um die Verletzen, darunter vier Kinder. Der Großteil erleidet Hörschäden, die Explosion ist so laut, dass zeitweise ein Terror-Anschlag vermutet wird.
Ein Umstand, der letztlich auch in der Strafbewertung eine Rolle spielte. Der Vorsitzende Richter des Landgerichts betonte, dass der Angeklagte durch sein Handeln 26.000 Menschen in der Augsburger Fußballarena „in Terrorangst versetzt“ habe. Ähnlich äußerte sich ein Polizist, der im Prozess aussagte.
Der Verurteilte selbst gab während des Verfahrens zu, den Böller gezündet und über die Köpfe der Zuschauer hinweg Richtung Spielfeld geworfen zu haben. Außerdem entschuldigte sich der Mann bei den Verletzten.
Der geworfene Böller ist in Deutschland nicht zugelassen, die Sprengkraft zu groß. Neben dem verurteilten 29-Jährigen wurden drei weitere Personen wegen Beihilfe zu Bewährungsstrafen verurteilt. Die Verteidigung forderte auch für den Haupttäter eine Strafe auf Bewährung – das Gericht entschied letztlich anders.