Morgen startet im Parlament die letzte Sitzungswoche vor der Bundestagswahl. Ab Mittwoch debattieren die Abgeordneten im Bundestag. Unionskanzlerkandidat Friedrich Merz hat einen Asylantrag angekündigt.

Kann der wirklich so schnell beschlossen werden?

Auf die Tagesordnung MUSS der Merz-Vorstoß. Die Union stellt mehr als 25 Prozent der Abgeordneten, kann damit durchsetzen, dass das Parlament ihren Entschließungsantrag berät.

Aber: Nach der Debatte werden solche Anträge erst mal in den zuständigen Ausschuss verwiesen. Und dort bleiben sie, zumindest wenn sie von der Opposition kommen, oft lange stecken. Für eine sofortige Abstimmung im Bundestag braucht die Union am Mittwoch eine Zwei-Drittel-Mehrheit der anwesenden Abgeordneten. Die zusammenzubekommen gilt als sehr schwierig.

Außerdem: Ein Entschließungsantrag ist kein Gesetz, hat keine rechtliche Bindung. SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese (41) zu BILD: „Das ist Schaufensterpolitik. Die Antragsteller drücken sich davor, konkret vorzuschlagen, wie sie ihre Forderungen rechtssicher umsetzen wollen.“

Der Merz-Entschließungsantrag fordert die Bundesregierung auf, fünf Maßnahmen für sichere Grenzen und das Ende der illegalen Migration unverzüglich umzusetzen. Problem: Dafür braucht es neue Gesetze oder Gesetzesänderungen, die von den Ministerien erst mal geschrieben werden müssten. Dass auch nur irgendetwas bis zur Bundestagswahl in vier Wochen beschlossen werden kann, gilt als nahezu unmöglich. Zumal das Parlament nur noch am 10. und 11. Februar für eine Generaldebatte tagt.

„Entscheidung theoretisch am 11. Februar“

Dazu kommt: Alle begonnenen Gesetzesvorhaben, die der Bundestag vor der Wahl nicht mehr beschließt, landen in der Tonne. Und müssen vom nächsten Bundestag neu gestartet werden.

Die Union will nächste Woche aber nicht nur einen Entschließungsantrag, sondern auch noch einen Gesetzentwurf in den Bundestag einbringen. Auch das kann sie, weil sie dafür genug Abgeordnete (mehr als 25 Prozent) stellt.

Heißt: Die erste Parlamentsberatung (Lesung) kann niemand verhindern. Dann wird es kompliziert. Ein Gesetzentwurf geht nach der ersten Lesung in den zuständigen Ausschuss. Dort gibt es Beratungen, Experten werden angehört, mögliche Änderungen eingefügt. Danach landet der Gesetzentwurf zur zweiten und dritten Lesung wieder im Bundestag.

Ein hoher Beamter, der auf Parlamentsverfahren spezialisiert ist, erklärt: „Ein Unions-Gesetzentwurf, der in dieser Woche eingebracht wird, kann theoretisch am 11. Februar beschlossen werden. Aber dafür müssten alle einer Fristverkürzung zustimmen. Auch die Expertenanhörung müsste abgekürzt werden. Und niemand dürfte gegen dieses Schnellverfahren klagen.“

Noch ist unklar, was genau in dem Unions-Gesetzentwurf stehen soll. Der Beamte: „Wenn die Bundespolizei mehr Befugnisse bekommen soll, dann greift das in Länderzuständigkeiten ein. Dann muss auch der Bundesrat zustimmen. Das verlängert alles, ist bis zur Bundestagswahl kaum zu schaffen.“

Noch schwieriger wird es, wenn das Asylrecht, das in der Verfassung steht, betroffen ist. Der Beamte: „Für eine Grundgesetzänderung braucht es eine Zwei-Drittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat. So ein Verfahren klappt nie und nimmer vor der Wahl.“