Niederlage für den früheren BSI-Chef Arne Schönbohm (55) in allen Punkten: Vor dem Kölner Verwaltungsgericht hatte der ehemalige Präsident der deutschen Cyberabwehr gegen seinen früheren Arbeitgeber, das Bundesinnenministerium von Nancy Faeser (54, SPD), geklagt. Der Vorwurf: Verletzung der beamtenrechtlichen Fürsorgepflicht – und Mobbing.
Um 13.50 Uhr verkündete der Vorsitzende Richter: Die Klage wird abgewiesen!
► Der Fall: Schönbohm hatte seinen Job an der Spitze des BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) verloren, nachdem ihm das Magazin „ZDF-Royale“ des Satirikers Jan Böhmermann im Oktober 2022 Kontakte zu russischen Geheimdienstkreisen unterstellt hatte. Nancy Faeser untersagte dem BSI-Chef die Führung seiner Amtsgeschäfte, dann wurde er auf den Chefposten der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung „strafversetzt“. Offiziell hieß es, das Vertrauen zu Schönbohm sei zerstört.
Brisant: Das Landgericht München hat dem ZDF inzwischen mehrere ehrenrührige Aussagen über Schönbohm aus der TV-Sendung verboten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, weil beide Seiten in die nächste Instanz gehen.
Mediale Hinrichtung
„Ich wurde medial hingerichtet“, klagte Schönbohm vor Gericht. Die Vorgehensweise des Innenministeriums ihm gegenüber sei „unanständig“ gewesen. „Ich habe Morddrohungen bekommen, meine Kinder wurden in der Schule gemobbt, die Nachbarn wechseln die Straßenseite“, führte Schönbohm aus. Er sei als „Putin-Schwein“ diffamiert worden.
Vor allem nach Ausstrahlung der Böhmermann-Sendung habe das Ministerium nichts getan, um Schönbohm zu schützen, so sein Anwalt. Aber war das auch „Mobbing“ durch den Arbeitgeber?
Der Vorsitzende Richter erklärte, was unter Mobbing zu verstehen ist: systematisches Anfeinden, Schikanieren und Diskriminieren. Dabei könnten auch Einzelfälle zusammengetragen werden.
Kein Mobbing zu erkennen
Im Urteil heißt es denn auch, vieles spreche dafür, dass das Bundesinnenministerium der Fürsorgepflicht nicht hinreichend nachgekommen ist, indem man sich nicht schützend vor Schönbohm gestellt hat. Eine schwerwiegende Verletzung der Persönlichkeitsrechte sei das aber nicht; für den Tatbestand des Mobbings gebe es ebenfalls keine hinreichenden Anhaltspunkte.
Dass das Verbot gezielt genutzt wurde, um Schönbohm von seiner Position zu entfernen, sei nicht erkennbar. Er konnte als Beamter jederzeit aus dienstlichen Gründen versetzt werden.
Schönbohm sieht in der Niederlage dennoch Gutes: weil immerhin eine Verletzung der Fürsorgepflicht höchstrichterlich festgestellt worden sei – ebenso wie die Rolle des ZDF mit all den negativen Folgen für ihn und seine Familie.