V iele Beschäftigte nutzen das Homeoffice offenbar auch, um einen kurzen Erholungsschlummer einzulegen. Zu diesem Ergebnis kommt jedenfalls die Krankenkasse Pronova BKK und verweist auf eine von ihr durchgeführte Online-Umfrage.
Demnach machten im vergangenen Jahr 17 Prozent der befragten Berufstätigen gelegentlich ein 10- bis 20-minütiges Nickerchen im Homeoffice. Rund 9 Prozent taten dies nach eigenen Angaben häufig, 13 Prozent hingegen selten – und gut ein Viertel (26 Prozent) nie. Die übrigen 35 Prozent hatten die Möglichkeit nicht, weil sie nicht von zu Hause aus arbeiteten.
Besonders die Generation Z legt demnach großen Wert auf Erholung: Rund 60 Prozent legen hin und wieder eine Ruhepause ein, wenn sie von zu Hause arbeiten. Für die „Schlafstudie 2024“ wurden im Herbst 2024 rund 1.200 Berufstätige ab 18 Jahren online befragt.
„Ein Kurzschlaf wirkt besser als eine Tasse Kaffee“, sagt der Mediziner
Viele der befragten Berufstätigen gaben an, nach einem kurzen Schläfchen deutlich leistungsfähiger zu sein. „Ein Powernap von 10 bis 20 Minuten ist ein hervorragendes Mittel, um neue Energie zu tanken und die Konzentration zu verbessern“, erklärte Beratungsarzt Gerd Herold von der Pronova BKK. „Wichtig ist, ihn kurz zu halten, damit die Nacht nicht beeinträchtigt wird.“ Herold betonte weiter: „Ein Kurzschlaf wirkt besser als eine Tasse Kaffee.“
Klar muss zudem sein: Außerhalb regulärer Arbeitspausen ist das Schlummern während der Arbeitszeit nicht erlaubt, wie Nicole Mutschke, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht, in der Mitteilung der Kasse erläutert. „Grundsätzlich kann ein Powernap im Homeoffice durchaus zulässig sein – allerdings nicht während der Arbeitszeit.“
Sie betonte, dass für das Homeoffice die gleichen Regeln gelten wie für den Betrieb: „In der Pause steht einem kurzen Schlaf nichts entgegen“, sagt Mutschke weiter. Dennoch empfiehlt sie klare Absprachen: „Um mögliche Diskussionen und Ärger zu vermeiden, ist es sinnvoll, gerade für die Arbeit im Homeoffice eine explizite Regelung zur Erreichbarkeit zu treffen.“