Macht sich der Rechtsstaat in der NRW-Landeshauptstadt Düsseldorf komplett lächerlich?
In der 630.000-Einwohner-Stadt am Rhein lässt man gerne mal Fünfe gerade sein – vor allem im Trubel der Karnevalszeit. Was jetzt aber hitzig diskutiert wird, ist neu: Lässt sich die Stadt von Böller-Idioten zu Silvester auf der Nase herumtanzen – und sie ohne Bußgeld davonkommen?
Keine Bußgelder verhängt
Darum geht’s: Wie in früheren Jahren auch wurden die berühmte Feiermeile der Altstadt und das Rheinufer mit einer Allgemeinverfügung zum Sperrgebiet für Feuerwerkskörper gemacht. Und wieder hielten sich nicht alle Besucher daran, zündelten und knallten sogar in der dicht gedrängten Menschenmenge am am Rheinufer.
Kaum zu glauben: Ordnungsdienst und Polizei waren zwar präsent, kontrollierten und sammelten Raketen und Böller in der Verbotszone ein. Aber: Bußgelder gegen die Übeltäter wurden nicht verhängt. Wie die RP berichtet, würden laut Stadt nachträgliche Verfahren als „nicht wirkungsvoll“ eingestuft, oberstes Ziel der Silvesternacht sei die Gefahrenabwehr.
„Eine Bankrotterklärung“
Mirko Rohloff (39), FDP-Vize-Fraktionschef im Düsseldorfer Rathaus, sagte BILD: „Der Verzicht auf Bußgelder ist eine Bankrotterklärung. Ein Staat der Verbote erlässt, aber Verstöße nicht sanktioniert, läuft Gefahr sich lächerlich zu machen.“
Der FDP-Politiker weiter: „Wer soll sich da in Zukunft noch an Verbote halten? Auch in Düsseldorf leben wir in einem Rechtsstaat und nicht in einer Anarchie. Zudem ist der Verzicht auf Bußgelder eine Ohrfeige, für die in der Silvesternacht in Düsseldorf mit Feuerwerkskörpern verletzten Einsatzkräfte. Ich fordere die Stadt Düsseldorf auf, ihre Entscheidung dringend zu überdenken.“
Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Alexander Throm (56, CDU) zu BILD: „Wenn ich eine Verbotszone anordne, dann muss ich bei festgestellten Verstößen auch empfindliche Bußgelder festsetzen, sonst macht die ganze Verbotszone keinen Sinn und Böller-Chaoten lachen sich über unseren Staat kaputt.“
Ein Stadt-Sprecher erklärt: „Oberstes Ziel der Landeshauptstadt Düsseldorf in der Silvesternacht ist die konkrete Gefahrenabwehr. Aufgrund der hohen Fallzahlen in der Silvesternacht kann die Verfolgung einzelner Täter und das Ausstellen von Bußgeldbescheiden leider nicht umgesetzt werden.“ Eine konkrete Zuordnung einzelner Feuerwerkskörper zu bestimmten Personen sei unter den Bedingungen der Silvesternacht – mit Dunkelheit und hohen Personendichten – weder für Geschädigte noch für Zeugen oder die Einsatzkräfte möglich.