Hannover – Sie ließen ihrem Zorn über Bundeskanzler Olaf Scholz (66, SPD) und Außenministerin Annalena Baerbock (44, Grüne) im Internet freien Lauf – dafür wurden ein Mann und eine Frau von der Justiz zur Kasse gebeten.

Das Amtsgericht Hannover verurteilte den Rentner (70) aus Langenhagen jetzt zu 1650 Euro Geldstrafe (55 Tagessätze à 30 Euro) wegen sogenannter „Politiker-Beleidigung“ und öffentlicher Aufforderung zu Straftaten.

Rentner nannte Scholz „korrupten Drecksack“

Mit deftigen Worten zog er laut dem Gericht auf seinem Facebook-Profil über den Kanzler her, dem man „solange aufs Maul schlagen müsse, bis die Erinnerung einsetzt“. Weiterhin nannte er ihn einen „korrupten Drecksack“.

In seinem Text polterte der 70-Jährige weiter, dass die „Hohlbratzen“ im Regierungsamt entsorgt gehörten. Vor dem Strafrichter bedauerte er später seine deftige Wortwahl.

Angeklagte bezeichnete Baerbock als „Terroristin“

Uneinsichtig zeigte sich dagegen eine 28 Jahre alte Deutsch-Türkin, die gegen Baerbocks Unterstützung Israels im Gaza-Konflikt ätzte. Rund zwei Wochen nach dem Terrorangriff der Hamas am 7. Oktober 2023 (rund 1200 Tote) und der militärischen Reaktion der Netanjahu-Regierung bezeichnete sie bei Instagram europäische Regierungschefs als „Kids Killers Union“ und malte ihnen Hitler-Bärtchen an.

Eine Videosequenz mit der deutschen Außenministerin überschrieb sie wörtlich mit „Terroristin Bärbock“. Urteil: 600 Euro Geldstrafe (40 Tagessätze à 15 Euro).

Nach Angaben eines Gerichtssprechers waren die Internet-Pöbler mit ihren Urteilen nicht einverstanden und legten Berufung ein. Die Grünen-Politikerin hatte Strafantrag gestellt, der Kanzler verzichtete darauf, wobei er der Strafverfolgung von Amts wegen nicht widersprochen habe, wie das Gericht ausführte.

Mehr Strafbefehle wegen Politiker-Beleidigung

Die Zahl der Strafanzeigen nach Paragraf 188 Strafgesetzbuch („Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung“) steigen in Niedersachsen kontinuierlich. Wie das Justizministerium auf BILD-Anfrage mitteilte, hatten Staatsanwälte im vergangenen Jahr 55 Strafbefehlsanträge bei Gerichten gegen Beleidiger gestellt – 2022 waren es noch 27. Nicht in allen Fällen führten die Anträge auch zu einer Verurteilung.