Mit einer Zweidrittelmehrheit hat der Bundestag für eine Änderung des Grundgesetzes gestimmt, um das Bundesverfassungsgericht zu stärken. Der Entwurf, eingebracht von SPD, CDU/CSU, Grünen und FDP, erreichte am Freitag in dritter Lesung die erforderliche Mehrheit.

Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki (72) verkündete das Ergebnis. Mit der Änderung werden zentrale Strukturen des höchsten deutschen Gerichts im Grundgesetz verankert. Ziel ist es, das Gericht besser vor politischem Einfluss zu schützen, wie es ihn in Polen oder Ungarn gegeben hat.

Was jetzt beschlossen wurde

► Ein Ersatzwahlmechanismus soll eingeführt werden, falls es bei der Wahl der Richter in Karlsruhe zu einer Blockade kommt.

► Artikel 93 des Grundgesetzes wird geändert, um den Status als Verfassungsorgan und die Organisation des Bundesverfassungsgerichts festzuschreiben. Das Gericht besteht aus zwei Senaten mit jeweils acht Richterinnen und Richtern.

► Die Amtszeit wird auf zwölf Jahre festgelegt, ebenso die Altersgrenze der Richterinnen und Richter. Eine Wiederwahl ist ausgeschlossen. Auch die Geschäftsordnungsautonomie des Gerichts wird in dem Artikel normiert.

Der Bundestag hat damit einen wichtigen Schritt getan, um die Unabhängigkeit des Gerichts zu sichern und seine Strukturen im Grundgesetz zu verankern. Ein starkes Signal für einen wehrhaften demokratischen Rechtsstaat!

Konstantin von Notz (53, Grüne) attackierte in seiner Rede über die Ziele der Reform AfD und das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW). „Ihre Russland-Nähe ist unerträglich“, rief er den Abgeordneten der AfD-Fraktion zu.