Welche Konsequenzen hat der Feuerzeug-Wurf von Berlin?
Die Partie zwischen Union Berlin und Bochum (1:1) musste am Samstag wegen eines Feuerzeug-Wurfs aus dem Union-Block auf Bochum-Keeper Patrick Drewes (31) kurz vor Schluss minutenlang unterbrochen werden. Um das Spiel noch zu Ende zu führen, einigten sich beide Teams auf einen Nichtangriffspakt.
Fraglich aber, ob das Remis Bestand hat. Der VfL kündigte an, am Montag beim DFB Protest gegen die Spielwertung einzulegen. Es gilt als wahrscheinlich, dass das DFB-Sportgericht ein Ermittlungsverfahren gegen den mutmaßlichen Täter einleitet. Ordner konnten ihn während des Spiels fassen und der Polizei übergeben.
Bochum Geschäftsführer Ilja Kaenzig (51): „Aus unserer Sicht hätte der Schiedsrichter das Spiel abbrechen müssen, das ist nicht geschehen. Aus diesem Grund haben wir unter Protest das Spiel zu Ende gebracht und werden am Montag Einspruch einlegen.“
Täter und Verein drohen empfindliche Strafen!
Klar ist: Da Union als Heimmannschaft nach Paragraph 9a der Rechts- und Verfahrensordnung Verantwortung für das Verhalten seiner Fans im Stadion trägt, drohen den Eisernen gleich mehrere Sanktionen.
▶︎ eine hohe Geldstrafe: abhängig vom Schweregrad kann diese mehrere zehntausend Euro betragen.
▶︎ Geisterspiele: Union könnte dazu verpflichtet werden, eines oder mehrere Spiele ohne Zuschauer auszutragen.
▶︎ Teilausschluss der Fans: Tribünen im Heimbereich könnten für kommende Spiele gesperrt werden
▶︎ Punktabzug: Wertet der DFB den Wurf des Feuerzeugs als besonders schweren Fall, kann Union Punkte abgezogen bekommen.
▶︎ Verwarnung: Die Eisernen könnten vom DFB auch nur eine Verwarnung erhalten mit der Auflage, die Sicherheitsmaßnahmen im Stadion deutlich zu erhöhen.
Möglicherweise wird ein ähnlich gelagerter Fall herangezogen, der sich im März 2022 bei Bochum gegen Gladbach ereignete. Ein Zuschauer aus dem VfL-Block hatte einen gefüllten Bierbecher aufs Feld geworfen, der Schiedsrichter-Assistent Christian Gittelmann (41) am Kopf traf. Die Partie war in der zweiten Halbzeit beim Stand von 0:2 abgebrochen und hinterher für die Fohlen gewertet worden.
Der DFB verurteilte den VfL zu einer Geldstrafe von 100.000 Euro. Ein Drittel der Summe durfte der Klub für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen nutzen.
Aber auch für den Täter kam es hart. Das Amtsgericht Bochum hatte gegen den Mann eine Geldstrafe von 3.200 Euro (80 Tagessätze à 40 Euro) verhängt. Zudem musste er dem Schiedsrichter-Assistenten 800 Euro zahlen. Der VfL machte seinen Anspruch auf Schadensersatz geltend und ließ sich einen Teil der Strafe vom Täter erstatten.
Wird der Bochum-Vorfall nun zum Präzedenzfall – und maßgeblich für das Strafmaß in diesem Fall?