Sie sind noch Kinder und jünger als 14 Jahre – trotzdem begehen sie schwerste Straftaten wie Vergewaltigung, Körperverletzung, Mord und Totschlag. Schockierend: Die Zahl der jungen Straftäter in Nordrhein-Westfalen nahm in nur drei Jahren dramatisch zu.

Das geht aus einem Bericht von Innenminister Herbert Reul (72, CDU) hervor, den er auf Antrag der AfD am Donnerstag dem Innenausschuss im Düsseldorfer Landtag vorstellen wird.

Schon die Gesamtzahl ist erschütternd: 2023 gab es im größten Bundesland Deutschlands 22.496 tatverdächtige Kinder nach 14.851 im Vorjahr – ein Anstieg um 67,4 Prozent! 2020 waren es sogar nur 13.437 straffällige Kinder in NRW.

Auch bei der Zahl schwerer Straftaten kennt die Entwicklung nur eine Richtung: nach oben! Bei der Gewaltkriminalität insgesamt stiegen die durch Kinder begangenen Fälle von 1741 (Jahr 2020) auf 3271 im vergangenen Jahr.

Mehr Kinder sind kriminell geworden – die Fakten

Weitere von Kindern begangene Delikte im Jahr 2023 (sowie 2020 in Klammern):

Mord und Totschlag 7 (0)

► Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, sexuelle Übergriffe, einschließlich Todesfolge 34 (16)

► Gefährliche und schwere Körperverletzung 2788 (1504)

► Vorsätzliche einfache Körperverletzung 3967 (2174)

► Diebstahl ohne erschwerende Umstände 9701 (5444)

► Sachbeschädigung 2153 (1889)

23 Kinder wurden im Jahr 2023 als Intensivtäter geführt, im Jahr 2019 waren es noch elf. Mit Stand 15. Oktober 2024 werden neun Kinder als Intensivtäter geführt.

Jugendämter sollen durchgreifen

Innenminister Reul schreibt, die Entwicklung der Kriminalität bei Kindern und Jugendlichen stelle eine große Herausforderung für unsere Gesellschaft dar und werde von der Landesregierung „sehr ernst“ genommen.

Und was passiert mit Kindern, die schwerste Straftaten begangen haben? Sie sind vor Vollendung des 14. Lebensjahrs schuldunfähig und nicht strafmündig, schildert Reul die Rechtslage. Das bedeute aber nicht, dass es keine Reaktionen des Staates gebe.

Die Polizei sei verpflichtet, bestimmte Straftaten den Jugendämtern mitzuteilen, die dann ihrerseits „Maßnahmen durchführen“. Straftaten dieser Art könnten aber auch eine Überprüfung der Erziehungsfähigkeit der Eltern nach sich ziehen.