Eine Beschwerde gegen die Tabaksteuer auf Flüssigkeiten für E-Zigaretten ist vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gescheitert.
Sie wurde nicht zur Entscheidung angenommen, wie das Gericht am Donnerstag in Karlsruhe mitteilte. Konsumenten von E-Zigaretten sowie Unternehmen, die sie herstellen, hatten sich an das Gericht gewandt.
Steuer wurde zum Juli 2022 eingeführt
Die Liquids werden in der E-Zigarette erhitzt, der so entstehende Dampf wird inhaliert. Es gibt sie mit und ohne Nikotin. Die Steuer wurde zum Juli 2022 eingeführt. Das Verfassungsgericht urteilte nun nicht inhaltlich darüber, da die Beschwerde den Anforderungen nicht genügte. Unter anderem wurde nicht deutlich, warum sich die Beschwerdeführer nicht an die Finanzgerichte wandten, wie das Verfassungsgericht ausführte.
Die Steuer steigt bis 2026 jedes Jahr leicht und beträgt aktuell 20 Cent pro Milliliter. Die Tabaksteuer werde „an den sich verändernden Tabakwarenmarkt und den Tabakkonsum“ angepasst, erklärte das Bundesfinanzministerium im März 2021, nachdem die damalige große Koalition den Gesetzentwurf beschlossen hatte.
Die Beschwerdeführer sahen durch die neue Steuer unter anderem den allgemeinen Gleichheitssatz und ihr Recht auf Eigentum verletzt. Die Höhe der Steuer spiegle nicht wider, dass die Gesundheitsgefährdung durch E-Zigaretten geringer sei als durch Rauchtabak, argumentierten sie.
Das Verfassungsgericht urteilte nun allerdings nicht inhaltlich über die Steuer, da die Beschwerde den Anforderungen nicht genügte und somit unzulässig war.