Bei den Koalitionsverhandlungen zwischen Union und SPD kracht es wegen des hochdotierten Postens des Polizeibeauftragten des Bundes.

Seine Aufgabe: Er soll Bundespolizei, BKA und Bundestagspolizei kontrollieren. Amtsinhaber seit einem Jahr ist der frühere Abgeordnete Uli Grötsch (SPD). Als Polizeihauptmeister bei der bayerischen Grenzpolizei war er mit A9 (bis zu 4108 Euro) besoldet. Als Polizeibeauftragter erhält er 13.295 Euro. Großzügig! Die Besoldung B9 ist die gleiche wie bei den Präsidenten der großen Sicherheitsbehörden. Die Bundespolizei hat 56.000 Beschäftigte, Grötsch hat 18.

Die CDU hat sich im Wahlprogramm festgelegt: „Sonderermittler, wie den von der Ampel eingerichteten Polizeibeauftragten des Bundes, schaffen wir ab.“

Grötsch will das Amt aber nicht aufgeben, sagt: „Meine fünf Jahre Amtszeit werden nicht reichen, um all die Bereiche, die sich dazu schon jetzt auftun, zu bearbeiten.“ Mit der steigenden Zahl von Grenzkontrollen hätten zuletzt Vorwürfe von „Racial Profiling“ zugenommen. Insbesondere brauche es „mehr Sensibilisierung für Themen wie Sexismus, Rassismus und Mobbing innerhalb der Polizei“.

Außer Spesen nichts gewesen

Konnte Grötsch Fehlverhalten von Polizisten aufdecken? Die Antwort ist: nein.

Ein Sprecher der Bundespolizei über die ersten 35 Verfahren zu BILD: „In keinem einzigen, der durch den Polizeibeauftragten abgeschlossenen Fälle hat sich der Verdacht bestätigt.“ Insgesamt hat Grötsch 62 Fälle eröffnet und Stellungnahmen eingefordert.

Die Polizeigewerkschaft unterstützt die Abschaffung des Polizeibeauftragten. Sie hatte ohnehin Verfassungsbeschwerde gegen die Kontrolle durch den Beauftragten eingelegt. Gewerkschaftschef Heiko Teggatz zu BILD: „Aufgrund der Eingriffs- und Ermittlungsbefugnisse des Polizeibeauftragten hätte eine Verankerung im Grundgesetz erfolgen müssen.“ Dies hat die Ampel-Koalition jedoch versäumt.