Nach dem Sturz des Assad-Regimes werden erste Stimmen aus den Kommunen nach einer schärferen Migrations-Politik gegenüber Flüchtlingen aus Syrien laut!

Der SPD-Landrat vom Kreis Nordhausen (Thüringen), Matthias Jendricke (52, SPD), fordert die Abschiebung von syrischen Migranten, die in Deutschland keinen Job haben und vom Amt leben.

Der Landrat zu BILD: „Wer die teilweise vielen Jahre in Deutschland nicht genutzt hat, um sich zu integrieren, der muss das Land jetzt wieder verlassen. Sofern sich die Lage in Syrien tatsächlich beruhigt und kein Krieg mehr herrscht, endet auch der subsidiäre Schutzstatus der syrischen Flüchtlinge bei uns. Die Menschen haben die Chance wieder in ihre Heimat zu gehen. Aus meiner Sicht könnten dann nur Syrer hier bleiben, welche hier arbeiten und ihren Lebensunterhalt selbst verdienen.“

„Wer zur Familie reist, verliert sofort seinen Schutzstatus“

Es sei jetzt die Aufgabe von Außenministerin Annelena Baerbock (43) „zeitnah Flüge in die Heimat zu organisieren“, fordert Jendricke. Bedingung dafür sei, dass das Land eine staatliche Struktur für Frieden und Sicherheit aufbaue.

Mit Blick auf die Christen in Syrien macht sich Jendricke für eine Ausnahme stark: „Bei der Volksgruppe der syrischen Christen wird es vermutlich auf einen festen Asylstatus hinauslaufen, denn nun herrschen die islamistischen Kräfte dort. Wenn dies so bleibt, müssen wir den Christen natürlich weiterhin Schutz gewähren.“

Jendricke warnt syrische Einwanderer zudem vor Alleingängen: „Wenn ein Flüchtling denkt, er kann jetzt einfach in die Heimat reisen, um dort etwas für seine Familie zu regeln, der muss wissen, dass er dann seinen Schutzstatus sofort verliert. Man sollte das vorher mit der Ausländerbehörde besprechen.“

Im Landkreis Nordhausen leben laut Landratsamt derzeit 7458 Ausländer. 808 davon sind Syrer.

Jendricke. „Ein Großteil ist um Integration bemüht. Aber wir haben auch Syrer, die strafrechtlich auffällig werden oder nach fünf Jahren immer noch kaum Deutsch sprechen. Dazu gibt es einige Männer, die nicht wollen, dass ihre Frauen arbeiten gehen.“

Hintergrund: Subsidiären Schutz können Menschen dann beantragen, wenn in ihrem Herkunftsland ihr Leben bedroht ist – zum Beispiel, weil es dort Folter, die Todesstrafe oder einen Krieg gibt. Es ist die niedrigste Schutzstufe, die in Deutschland gewährt werden kann.